Mittwoch, 31. Oktober 2012

Wurden die Kosten beim Erweiterungsbau des Gymnasiums im Vorfeld falsch mitgeteilt?


Der Gemeinderat hatte sich in seiner letzten Sitzung mit der Kostenberechnung für den Erweiterungsbau des Gymnasiums zu befassen.
In dieser Sitzung hat Bürgermeister Schuhmacher den Räten mitgeteilt, dass sich die Kosten für die Erweiterung nach den Berechnungen des beauftragten Architekten, Joachim Bühler auf 1,8 Mio € belaufen würden.

Die Kostenberechnung beruht auf der endgültigen, mit der Schule abgestimmten Planvariante.
Im Haushalt 2012 sind für die Massnahme 1,35 Mio € finanziert. Da sich das Bauvorhaben auch in das Jahr 2013 erstreckt, müssen im Haushalt 2013 weitere 450.000€ bereitgestellt werden.

Die CDU Fraktion nahm die Mitteilung des Bürgermeisters zum Anlass, in der Ausgabe des Stadtspiegels Nr.42 vom 18.10.2012, zu kritisieren.

Nach Ansicht der CDU habe der Bürgermeister ein Kostenreduzierung um 200.000€ vorgeschlagen, die nicht haltbar gewesen sei. Er habe damit die Räte getäuscht.

Bürgermeister Schuhmacher weist den Vorwurf der CDU weit von sich. Der ursprüngliche Plan zur Erweiterung des Gymnasiums sah vor, dass die Erweiterung genau an die Aula „angedockt“ werden sollte. Eine mit der Schule abgestimmte Planvariante macht das Bauvorhaben nach einer Kostenschätzung des Bauamtes günstiger. Die Reduzierung war auch deswegen angeregt, weil offensichtlich war, dass das Bauvorhaben im Jahr 2012 nicht fertig gestellt werden kann und von daher ohnehin, der Haushaltsansatz nicht ausgeschöpft werden kann. In seinem solchen Fall macht es Sinn zu korrigieren, teilt der Bürgermeister mit.

Im übrigen ist es bei jedem Bauvorhaben so, dass zunächst lediglich eine Kostenschätzung Grundlage für den Haushaltsansatz ist.
Erst nachdem ein Architekt mit der erweiterten Entwurfsplanung beauftragt worden ist, können annähernd verlässliche Aussagen über die Gesamtkosten gemacht werden. Diese liegen nun, vor Beginn der Baumassnahme in einer verlässlichen Kostenberechnung vor. In dieser Kostenberechnung sind auch die Kosten einer neuen Heizung beinhaltet, was bei der Kostenschätzung für den Erweiterungsbau nicht der Fall gewesen ist, weil eben dort nicht das Gesamtgebäude untersucht worden ist.
Dass Bürgermeister Schuhmacher vor Baubeginn nun eine umfassende Kostenberechnung vorlegt ist insofern vorteilhaft, als dass der Gemeinderat über jeden einzelnen Punkt des Bauvorhabens diskutieren kann. Insoweit versteht der Bürgermeister die Kritik der CDU Fraktion beim besten Willen nicht.

„Transparenter kann ein Verfahren wohl kaum sein. Weshalb die CDU von Kostensteigerung spricht, ohne die Hintergründe zu kennen, ist mir nicht verständlich, zumal den Fraktionsvorsitzenden im Rat, also auch dem CDU Fraktionsvorsitzenden Tobias Schumacher die Kostenberechnung umfassend vom Architekten im Rahmen eines Gesprächs beim Bürgermeister erläutert worden ist. Die anderen Fraktionsspitzen haben die Erläuterungen verstanden.“ teilt der Bürgermeister abschließend mit. 

Quelle: Stadtspiegel Spaichingen, Oktober 2012

Gemeinderat lässt sich in Sachen „Bebauungsplan Hauptstraße“ von Presse unnütz instrumentalisieren


Vielen Spaichingerinnen und Spaichingern ist die Architektur der Erwin Teufel Schule ein Dorn im Auge. Dies nicht nur, weil das damals vom Kreistag beauftragte Architekturbüro einen Bau errichten ließ, der in der Nachbarschaft zur Hofener Kirche und zur Moschee, die auf der gegenüberliegenden Straßenseite liegt, zum Teil wie ein einfacher Klotz empfunden wird und viele die Meinung haben, er würde nicht in das Stadtbild passen. Es wird auch die Meinung vertreten, dass das Flachdach der Schule untypisch für Spaichingen sei.

Nächstes Bauvorhaben: St.Agnes. Das erst vor drei Jahren genehmigte Gebäude wird bisweilen kritisiert, weil die Baurechtsbehörde der Stadt auch hier ein Flachdach „durchgehen“ ließ. Zumindest habe man bei diesem Gebäude auf eine dreistöckige Bauweise gedrängt, was das ganze etwas abmildert. Spaichingen typisch sei der Bau aber nicht.

Nun was ist denn Spaichingen typisch? Was muss denn Bebauung an der Hauptstrasse haben, damit sie typisch ist? Wie soll denn das Stadtbild aussehen, damit der Besucher und der Durchfahrende, aber auch die Bürger selbst, das Stadtbild als schön und zum Verweilen empfinden?

All das sind Fragen, die eine Baurechtsbehörde bei Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens nicht stellt und nicht stellen darf. Soweit für ein Gebiet – wie etwa die Hauptstraße – kein Bebauungsplan, der die Bauweise exakt vorschreibt, - vorhanden ist, prüft die Baurechtsbehörde bei Antragstellung eines Bauherrn, ob sich das beabsichtigte Bauvorhaben in die Umgebungsbebauung „einfügt“. Einfügen heißt, dass nach Größe des Bauvorhabens und Ausnutzung des Grundstücks eine ähnliche Bebauung genehmigt werden soll, damit ein einheitliches Stadtbild entsteht.
Das Problem bei der Hauptstraße ist allerdings, dass kein einheitliches Stadtbild erkennbar ist. Der Marktplatz mit Flachdachbauten in drei- oder mehrgeschossiger Bauweise, die Erwin Teufel Schule, Sankt Agnes usw. auf der einen Seite und mehrgeschossige Geschäfts- und Wohnhäuser mit Satteldächern auf der zweiten Seite. Ein bunter Mix von Architektursprachen der letzten 80 Jahre. Historische, erhaltenswerte Bausubstanz, die die historische Identität einer Stadt wiedergibt, ist leider nicht mehr erkennbar.


Gemeinderat legt Gestaltungsgrundsätze fest

In einem solchen Fall – wie der Hauptstraße - ist es nur folgerichtig, dass der Gemeinderat das Zepter in die Hand nimmt und Kriterien festlegt, wie die Bebauung an der Hauptstraße aussehen soll. Dies auch deswegen, weil die Baurechtsbehörde keine Möglichkeit hat, auf die Gestaltung der einzelnen Häuser Einfluss zu nehmen, wenn, sehr unterschiedliche Bebauung vorhanden ist.

Nachdem die Baurechtsbehörde gegenüber dem Marktplatz auf dem Areal der ehemaligen Fa. „Funk Däuble“, ein Wohn- und Geschäftshaus, welches von der Fa.Gulden an dieser Stelle errichtet wird, genehmigt hat, welches mit einem Flachdach versehen werden soll, war der Unmut in der Bevölkerung zum Teil groß, weil eben davon gesprochen wurde, die Stadt würde immer mehr Flachdächer genehmigen. Das Stadtbild würde sich so verändern, dass „Spaichingen“ verloren ginge. Wo sind denn die alten Fabrikantengebäude, wo sind denn die Wohn- und Geschäftshäuser der ersten Generation, wo denn die herrschaftlichen Brauereianwesen mit Gasthofgebäuden. Sie alle seien einer modernen Architektur gewichen, die Spaichingen keine Identität zu verleihen vermag, so das Credo der Architekturkritiker.

Die Diskussion um Flachdächer griff die FDP Fraktion im Gemeinderat auf und beantragte ein Bebauungsplanverfahren für den Bereich der Hauptstraße, um Gestaltungsgrundsätze für die Zukunft zu haben, die der Baurechtsbehörde Maßstäbe für die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben an die Hand geben soll, zum zweiten aber auch gewährleistet wird, dass eine einheitlichere Bebauung das Straßenbild der Zukunft sichert.

Deswegen hat der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, um regulierend zu lenken. Das ist auch Aufgabe eines Gemeinderates, der in diesem Fall die Aufgaben der Stadtbildentwicklung an sich gezogen hat.

Warum aber plötzlich diese Unruhe? Was läuft im Hintergrund? Gibt es da etwas, was die Bevölkerung eben nicht weiß? Soll der Gemeinderat instrumentalisiert werden? Lässt er sich vor Privatinteressen spannen?

Sofern die Gemeinde die Architektur in einem Bebauungsplan regeln will, sieht das Baurecht vor, dass Bauvorhaben in dem Gebiet, für welches der Bebauungsplan aufgestellt werden soll, erst dann genehmigt werden sollen, wenn der Bebauungsplan und dessen Inhalte feststehen. Schließlich will man das, was man in einem Bebauungsplan regeln will, nicht durch vorab genehmigte Bauten vereiteln, bzw. den Zustand verschlechtern.
Die Gemeinde erreicht dieses Ziel mit einer sogenannten Veränderungssperre, die der Gemeinderat auch bei Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen hat und um die sich nun die Geister streiten.

Grund des Anstoßes ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben der Fa. Baubüro Jung GmbH an der Hauptstraße.
Der Bauträger hat ein Bauvorhaben genehmigt haben wollen, was mit einem Flachdach vorgesehen ist. Dieses Bauvorhaben ist mit der Veränderungssperre zunächst nicht genehmigungsfähig.
Nachdem der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes und eine Veränderungssperre beschlossen hatte, sind Vertreter des Baubüros an Gemeinderäte herangetreten und haben mächtigst interveniert.
Dies veranlasst nun einige Gemeinderäte, den Stein über die Veränderungssperre erneut ins Rollen bringen zu wollen.
Da stellt  man sich schon die Frage, weshalb eigentlich, weil die Stadt mit dem Gemeinderatsbeschluss doch gerade ihre Planungsabsicht bekundet hat und erst darüber diskutieren will, was künftig genehmigt werden soll und was nicht.
Es stellt sich die Frage, ob die Privatinteressen des Bauträgers aus welchem Grund auch immer möglicherweise einen höheren Stellenwert haben als das öffentliche Wohl.

Doch zunächst der Reihe nach:

Wo sind Privatinteressen und welchen Stellenwert hat das öffentliche Wohl?

Das ganze Verfahren wäre nicht so interessant, gäbe es – gerade bei diesem Bauvorhaben – nicht eine interessante Vorgeschichte, die man wissen muss, um die Brisanz gerade dieses Falles richtig einordnen zu können.

Die Fa. Baubüro Jung hat noch bevor der Rat einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst hat, bei der Baurechtsbehörde der Stadt Spaichingen einen Bauantrag für ein Gebäude an der Hauptstraße auf dem Grundstück gegenüber der Bäckerei Merkt – unweit der Stadthalle – gestellt. Nach dem Willen der Bauherren soll das Grundstück sehr stark bebaut, d.h. hoch ausgenutzt werden, zugleich soll das Gebäude ein Flachdach erhalten.

Nach Antragstellung hat Bürgermeister Schuhmacher mit dem Geschäftsführer der Fa.Jung und deren Architekten ein Gespräch geführt, in dem er darauf hingewiesen hat, dass das beantragte Bauvorhaben nicht wie beantragt genehmigt werden könne, weil die Ausnutzung des Grundstücks zu hoch sei. Es seien nachteilige Folgen für die Nachbarbebauung zu befürchten, (Schattenwirkung etc) im Übrigen sei mit der Auslastung des Grundstücks in beabsichtigter Form, eine zu hohe Verdichtung gegeben. Bürgermeister Schuhmacher bat die Fa.Jung die Planung auf den Hinweis hin zu überdenken und das Bauvorhaben „abzuspecken“. Zugleich bat er darum, dass sich die Fa.Jung überlegen möge, ob sie das Bauvorhaben mit einem Dach versehen könne, was besser in die Umgebungsbebauung passen würde, weil eben dort in diesem Bereich fast alle Gebäude eine Satteldachform aufweisen würden.

Anstelle die Anregungen der Baurechtsbehörde und des Bürgermeisters aufzugreifen, haben die Geschäftsführer der Fa.Jung – ohne den Hinweis umzusetzen, um damit eine Genehmigung zu erhalten, alle Gemeinderäte angeschrieben und hierin auf ihr Bauvorhaben hingewiesen. Zugleich wurde dafür geworben, dass dieses Bauvorhaben ein Gewinn für die Stadt sei. Ein ungeheuerlicher Vorgang aus Sicht des Verwaltungschefs. Bürgermeister Schuhmacher ließ den Geschäftsführer telefonisch wissen, dass die Baurechtsbehörde, also die Genehmigungsbehörde, die Stadt Spaichingen und nicht der Gemeinderat sei. Dieser habe die Möglichkeit einen Bebauungsplan aufzustellen, jedoch nicht die Möglichkeit, das Bauvorhaben zu genehmigen.

Bis dato ist kein geänderter Bauantrag der Fa.Jung eingegangen, vielmehr beharrt man darauf, das Bauvorhaben in der Art und in dem Umfang genehmigt zu bekommen, wie man eben bauen will. Das informelle Nein der Baurechtsbehörde im Vorfeld spielt für den Bauträger hierbei keine große Rolle.

Offensichtlich ist der Einfluss des Bauträgers auf einzelne Räte doch größer als gedacht, denn nur so erklärt sich, weshalb man nun nach Beschluss über die Veränderungssperre redet, obgleich sie beschlossen worden ist.

Wer vertritt welche Interessen?

Mit dem Beschluss des Gemeinderates einen Bebauungsplan aufzustellen und mit dem Beschluss keine Bauvorhaben mehr zu genehmigen, bis der Bebauungsplan rechtskräftig ist, ist das Bauvorhaben der Fa.Jung zunächst zurückgestellt. Der Gemeinderat hat zwar die Möglichkeit das Bauvorhaben so massiv, wie es beantragt wurde, zuzulassen, in dem er im Bebauungsplan entsprechende Möglichkeiten schafft; die Fa.Jung ist jedoch an den Zeitplan des Bebauungsplanes gebunden, was offensichtlich nicht gewünscht ist. Denn nur so erklärt sich, dass Gemeinderäte nunmehr öffentlich Meinungen kundtun, die mit dem eigentlichen Verfahren nichts zu tun haben.


CDU Fraktion ändert Meinung zur Veränderungssperre

Besonders interessant hierbei ist die Haltung der CDU Fraktion im Gemeinderat und die Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden in der Schwäbischen Zeitung zu diesem Sachverhalt. Er teilt über die Tageszeitung mit, der Beschluss zur Veränderungssperre sei rechtswidrig, weil ein angeblich befangenes Gemeinderatsmitglied an dem Beschluss mitgewirkt haben soll; man wolle die Rechtsaufsicht mit der Prüfung beauftragen, so ist es in der Zeitung zu lesen.

Interessant ist, dass es gerade die CDU Fraktion noch vor eineinhalb Jahren war, die – wegen eines Bauvorhabens - einen Bebauungsplan an der Dreifaltigkeitsbergstraße und den Erlass einer Veränderungssperre beantragt hatte.

Zur Erinnerung:

In der Nachbarschaft des Privathauses des ehemaligen CDU Fraktionsvorsitzenden Dr.Oehrle, wurde ein Mehrfamilienhaus zum Bau von einer in Dürbheim ansässigen Bauträgerfirma beantragt. Diese hatte das Nachbargrundstück erworben und wollte dort ein Mehrfamilienhaus errichten.
Auch dort gab es keinen Bebauungsplan. Die Baurechtsbehörde der Stadt und der Bürgermeister haben damals im Vorfeld mitgeteilt, dass das beantragte Bauvorhaben nicht genehmigt werden könne, weil es eben zu massiv und die Ausnutzung des Grundstücks zu hoch sei. Das Bauvorhaben wäre also auch ohne Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig gewesen.

Plötzlich kam ein Antrag der CDU Fraktion in den Gemeinderat, dass ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll und – wen wundert es – eine Veränderungssperre beschlossen werden sollte. Damals war es aus Sicht der Fraktion der CDU notwendig, eine Veränderungssperre und einen Bebauungsplan nur wegen eines einzelnen Bauvorhabens zu erlassen, heute just eineinhalb Jahre danach will man für das gesamte Gebiet der Hauptstraße keine Veränderungssperre, weil man eben jetzt ein Bauvorhaben genehmigt wissen will.

Damals waren es reine Privatinteressen von Nachbarn, denen man mit der Veränderungssperre zum Recht verhelfen wollte, in dem heute zu entscheidenden Fall sind es reine Privatinteressen eines Bauträgers, denen man mit Verhinderung der Veränderungssperre zum Recht verhelfen will.

Dies nun damit zu begründen, der Beschluss über die Veränderungssperre sei nicht rechtmäßig, weil ein befangenes Ratsmitglied mitgewirkt habe, wirft einen großen Schatten auf die gesamte Angelegenheit.

Dies auch deswegen, weil an der Dreifaltigkeitsbergstraße, das Bebauungsplanverfahren „ruht“, nachdem der Dürbheimer Bauträger das Grundstück inzwischen an einen Nachbarn verkauft hat, dem es möglicherweise wichtig war, damit die Ausgangsbasis für Verkaufsverhandlungen zu verbessern.
Ein Druck für die Dreifaltigkeitsbergstraße einen Bebauungsplan zu erlassen, besteht offensichtlich derzeit nicht mehr, zumal Bürgermeister Schuhmacher schon im Vorfeld, darauf hinwies, dass ein solcher Plan, wie ihn die CDU Fraktion wollte, rechtswidrig sein dürfte, weil er keinerlei städtebauliches Ziel erkennen lasse.

Ein gleichgelagerter Fall also der nach Ansicht Bürgermeister Schuhmacher – je nach politischer Opportunität – beurteilt werden soll. „Das kann doch nicht sein, wenn man sich verpflichtet hat, dem öffentlichen Wohl zu dienen“ argumentiert Schuhmacher verärgert über die Beiträge der Gemeinderäte in der Schwäbischen Zeitung zu diesem Thema.

Was heißt für den Grünen Fraktionschef Alexander Efinger ein überstürztes Verfahren?

Grünen Fraktionschef Alexander Efinger wird in der Tageszeitung zitiert, der Beschluss zum Bebauungsplan für ein solch großes Gebiet wie die Hauptstraße, wie jetzt beschlossen worden sei, sei für ihn überstürzt.
Auch diese Äußerung verwundert den Bürgermeister, zumal er bei jedem Bebauungsplanverfahren den Gemeinderäten auch die einzelnen Verfahrensgänge umfassend erläutert.

„Wie kann Herr Efinger als Gemeinderat so etwas in der Öffentlichkeit sagen, wenn er doch weiß, dass der Beschluss nur die Einleitung eines umfassenden Verfahrens, welches noch bevor steht, darstellt“ sagt der Bürgermeister.
Gerade bei großen Abschnitten wie der Hauptstraße macht ein Bebauungsplan Sinn, weil sich das Verfahren in verschiedene Abschnitte teilt und im Verfahren alle Behörden und betroffene Bürger beteiligt werden.

„Wir haben uns für ein Verfahren entschieden, welches größtmögliche Transparenz und Bürgerbeteiligung bietet. Wir haben entschieden, dieses Verfahren zu wählen und stehen damit am Anfang des Prozesses. Was soll also da überstürzt sein“ sagt Schuhmacher.

Gerade nach der Argumentation von Herrn Efinger macht eine Veränderungssperre Sinn. Wenn man sich nämlich Zeit lassen will, verhindert man mit der Veränderungssperre, dass zwischenzeitlich unerwünschte Bauten genehmigt werden müssten.


Dass dann zum krönenden Abschluss die Redakteurin des Heuberger Boten in ihrer Ansichtssache von einem Hau-Ruck Verfahren spricht kann nur mit Ahnungslosigkeit über  Zusammenhänge bewertet werden, die sie eigentlich kennen müsste, weil sie als Redakteurin schon seit Jahren Bebauungsplanverfahren begleitet.

Was ist jetzt mit der Befangenheit?

Wirkt ein befangenes Ratsmitglied bei der Beschlussfassung über die Veränderungssperre und den Bebauungsplan mit, dass ist der Beschluss rechtswidrig.

Der rechtswidrige Beschluss über den Bebauungsplan wird durch den weiteren Beschluss im Bebauungsplanverfahren zur Auslegung des Bebauungsplanes geheilt.

Die Veränderungssperre selbst muss nicht erneut im Gemeinderat behandelt werden. Selbst wenn der Gemeinderat diese nun nicht mehr wollte, was nur damit begründet werden könnte, dass man Privatinteressen schützen will, hat die Baurechtsbehörde über das Bauvorhaben zu entscheiden. Dass sie das beantragte Bauvorhaben für nicht genehmigungsfähig hält, hat sie schon im Vorfeld den Antragstellern mitgeteilt.

Quelle: Stadtspiegel Spaichingen, Oktober 2012


Donnerstag, 25. Oktober 2012

Man staunt nur noch über die Arbeit des Monopolblattes "Schwäbische-Zeitung"

Hierzu ein Auszug aus der Neuen Bürgerzeitung

Statt Hotelträumen gibt es italienische Mode

Gebäudebesitzer wundert sich über Aussagen: „Erfuhren alles aus der Zeitung“
„Im Hotel Schuhmacher wird schon die Rezeption eingebaut!“, so lautete der ironische Kommentar eines Spaichingers, der beobachtet hatte, dass sich im ehemaligen Sauter-Gebäude etwas tut. Denn die Erwartungshaltung war groß, dass dort das nächste Stadthotel entsteht, das im März vollmundig angekündigt worden war. Bloß, wie sich jetzt herausgestellt hat, wussten die Eigentümer des Gebäudes nichts von Pressegesprächen, Vorverträgen, Architekten-Skizzen und Zeitplänen. „Wir erfuhren all das auch aus der Zeitung“, erklärt der Eigentümer auf unsere Anfrage hin…Bis heute bei einer Maklerfirma zum Verkauf ausgeschrieben ist das Hermann-Gebäude. Der in dem Gebäude lebende Hausmeister, der früher das Radiogeschäft Hermann hatte, ist zwischenzeitlich überraschend gestorben…
(Schwäbische Zeitung. Zitate von Anonymen? Selbst erfunden? Hausmeistertod? Mit Deutsch wieder mal auf dem Kriegspfad? Sieben Monate hat das Lokalblatt recherchiert, um diese “Neuigkeit” zu verkünden? Könnte es sein, dass die Redaktion nicht weiß, was wirklich Sache ist?)

Ansichtssache
Heiße Luft wärmt auch

Wenn es nicht so ärgerlich wäre, dann wäre es eine Steilvorlage für die Fasnet „Welcome to the Hotel Primstadt Spaichingen!“ Dass man Pläne und Überlegungen kundtut und sich dann auch alle freuen, das ist ja wunderbar. Dass man aber vermeintliche Erfolgsmeldungen ausgerechnet drei Tage vor einer Wahl raushaut, die sich dann als Luftnummer erweisen, das ist schon fast Irreführung der Öffentlichkeit…dazu fällt einem schon fast nichts mehr ein.
(Schwäbische Zeitung. Wann ist dem Lokalblatt mal was eingefallen zu seiner Existenzberechtigung? Warum nicht mal die eigenen Berichte lesen? Wie titelte die selbe Schreiberin am 8.März? “Anleger wollen Stadthotel bauen – Bei positiver Standortanalyse soll es noch in diesem Jahr los gehen…Erste Zeichungen für ein Hotel im ehemaligen Klavierhaus Sauter hat Architektin Ita Gagro jüngst Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher gezeigt. Waldemar Sachs sagt, er habe Kapitelanleger an der Hand, die gerne investieren würden. Mitbeteiligt ist Architektin Sylvia Krody”.   Ist es etwas Neues, dass mögliche Projekt-und Investitionspläne bekannt werden? Oder ist die Redaktion hinter dem Mond daheim, wo immer täglich das Murmeltier zur Bürgermeisterwahl in Spaichingen grüßt? Wer hat denn damals “heißt Luft” verbreitet und offenbar nie mehr nachgefragt bei den selbst genannten Personen? Sieben Monate gepennt? Wer hat ein Hotel Schuhmacher angekündigt?)

Quelle: Neue Bürgerzeitung vom 25.10.2012 - www.neuebuergerzeitung.de

Donnerstag, 26. April 2012

Schwäbischer Verlag und Regina Braungart vor Gericht erfolglos


Nachdem die Lokalredakteurin des Heuberger Boten, Frau Regina Braungart am 14. September des vergangen Jahres mit einem Artikel „Spaichingen baut und baut“ die Bebauungspolitik der Stadt bisweilen kritisiert hat und in einer mit ihrem Bild abgedruckten Ansichtssache, ihre Auffassung wie folgt auszugsweise kundtat:

Liebe Spaichingen, wenn Sie bauen, verlassen Sie sich bloß nicht darauf, was Ihnen aus dem Rathaus gesagt wird….“
(Auszug aus dem Zeitungsbericht vom 14.09.2012, dort Ansichtssache Regina Braungart)

hat die Stadt Spaichingen hierauf reagiert und in der Ausgabe des Stadtspiegels am 22.09.2011 eine aus ihrer Sicht notwendige und in der vor bezeichneten Stadtspiegelausgabe so bezeichnete Richtigstellung veröffentlicht. Unter anderem ist in der Stadtspiegelausgabe auch die an Frau Braungart mit der Bitte um Veröffentlichung gerichtete Stellungnahme der Verwaltung veröffentlicht worden, die Frau Braungart nur auszugsweise und verändert im redaktionellen Teil der Berichterstattung wiedergegeben hatte.

Dies war dem Schwäbischen Verlag und der Redakteurin Regina Braungart offensichtlich doch zu unangenehm, weswegen der Verlag auf die Richtigstellung und Veröffentlichung im Stadtspiegel gerichtlich gegen die Stadt mit der Begründung vorgegangen ist, die im Stadtspiegelbericht gemachten Aussagen seien zum einen unwahr und zum zweiten seien es keine Meinungsäußerungen, sondern Tatsachenbehauptungen der Stadt, die widerrufen werden müssten. Die Stadt habe – nach Auffassung Antragsteller bei Gericht (Schwäbischer Verlag und Regina Braungart) eine Erklärung abzugeben, solche Behauptungen – wie im Stadtspiegel bisweilen aufgestellt – zukünftig zu unterlassen.
Die von der Stadt erbetene Unterlassungserklärung sollte in einem „Eilverfahren“ abgegeben werden, weil die Antragsteller behaupteten, es bestehe die Gefahr, dass die Stadt, solche Erklärungen auch in Zukunft im Stadtspiegel wiederholen werde.

Diesem Antrag ist das Verwaltungsgericht Freiburg in seiner Entscheidung am 30.03.2012 nicht gefolgt. Da seit der Stadtspiegelausgabe und dem verwaltungsgerichtlichen Urteil inzwischen über 6 Monate vergangenen waren, ohne dass in der Sache im Stadtspiegel erneut berichtet wurde, hat das Gericht keine Wiederholungsgefahr gesehen und den Antrag des Schwäbischen Verlags und von Regina Braungart

                               abgelehnt.

Rechtsmittel gegen diese Entscheidung wurden weder vom Schwäbischen Verlag noch von Frau Braungart eingelegt.

Quelle: Stadtspiegel Spaichingen Ausgabe 26.04.2012

Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen – Heuberger Bote „verfälscht“ in seiner Darstellung


Eine komplexe Materie, die eigentlich nur von Insidern vollumfänglich verstanden werden kann ist seit über dreißig Jahren Stein des Anstoßes. Die „Überschrift“ – Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen. Der Inhalt um den es geht beschäftigt schon seit Jahrzehnten die Bürgermeister der Stadt Spaichingen und der Umlandgemeinden, als auch die mit der Materie betrauten Verwaltungsmitarbeiter der Stadt Spaichingen als sogenannter erfüllender Gemeinde.

Die aus dem Jahr 1972 stammende Vereinbarung zwischen den Gemeinden Balgheim, Böttingen, Mahlstetten, Denkingen, Dürbheim, Hausen o.V., Frittlingen und Spaichingen legt fest, dass die Stadt Spaichingen für die anderen Gemeinden bestimmte Aufgaben zu übernehmen hat. Dies wurde so festgelegt, weil die Gemeinden zum Zeitpunkt der Vereinbarung nicht über die notwendige Verwaltungskraft verfügt hatten, um die Aufgaben selbst zu erledigen. Aufgaben die die Stadt Spaichingen für die Gemeinden erfüllt sind die Bauleitplanung, Aufgaben der Straßenplanung und deren Ausführung, sowie im wesentlichen das Haushaltswesen. Soweit Aufgaben alle Gemeinden gleichmäßig betreffen, wie etwa die Weiterentwicklung von Bauflächen ist ebenso die Verwaltungsgemeinschaft zuständig.

Die Gemeinde Aldingen ist zum 1.07.1975 zur Verwaltungsgemeinschaft hinzugekommen. Für sie erfüllt die Stadt Spaichingen als erfüllende Gemeinde keine Aufgaben und nimmt nur für Aldingen auch Aufgaben wahr, soweit eine Aufgabe von allen Gemeinden zu erledigen ist.

Allen Gemeinden wurde nach den Bestimmungen des Vertrages eine Stimme eingeräumt und zwar unabhängig von Einwohnergröße und Finanzierungsanteil an der Gemeinschaft.
Da Aldingen seine Aufgaben mit eigener Verwaltung erfüllt zahlt Aldingen pro Jahr nur einen symbolischen Anteil an der Gemeinschaft in Höhe von 1400 €, hat aber im Gegenzug vollen Stimmenanteil.
Spaichingen hätte mit seiner Einwohnergröße annähernd 175.000 € an die Gemeinschaft zahlen müssen und würde damit mehr als alle anderen Gemeinden zahlen. Gleichzeitig hat Spaichingen aber auch nur eine Stimme in der Gemeinschaft.

In der Vergangenheit hat Spaichingen den Gemeinden Zugeständnisse gemacht, weil die Gemeinden inzwischen über größere Verwaltungen als zur Gründerzeit verfügen und Aufgaben selbst übernehmen oder beispielsweise Aufgaben der Bauleitplanung an private Ingenieursbüros übergeben. Im Gegenzuge wurde Spaichingen bei der an die Gemeinschaft zu zahlende Umlage entlastet. (zuletzt bis 2008 zu zahlen 4 € pro Einwohner)

Nachdem die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen auf ihren Antrag hin, der auf das Betreiben der Stadt Spaichingen zurückgeht und dem die anderen Gemeinden zugestimmt haben, zum 1.07.2005 zusätzliche staatliche Aufgaben vom Land übertragen bekommen hat (sog. Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde) entfachte sich die Auseinandersetzung an der Verteilung der Einnahmen aus dieser Tätigkeit der Stadt.

Nachdem die Bürgermeister der anderen Gemeinden der Aufgabenübernahme nur mit der Maßgabe zugestimmt hatten, dass die Stadt Spaichingen sämtliche Kosten zu tragen und auch für etwaige Verluste aus dieser Tätigkeit aufkommen müsse – dem Spaichingen im übrigen auch zugestimmt hat -  entfachte erstmals im Jahr 2007 die Frage, wie etwaige Mehreinnahmen zu verteilen seien. Bürgermeister Schuhmacher machte hier unmissverständlich die Interessenlage Spaichingens geltend, nämlich dass Spaichingen auch etwaige Mehreinnahmen im eigenen Haushalt verbuche, wenn es das volle Risiko der Kosten trage.
Dies wollten die Bürgermeister nicht akzeptieren und riefen die Rechtsaufsicht – das Landratsamt Tuttlingen – zur Klärung dieser Frage an.

Beantwortend teilt das Landratsamt Tuttlingen – entgegen der nicht zutreffenden Berichterstattung des Heuberger Boten vom vergangenen Samstag  - mit Schreiben vom 12.02.2008 klarstellend und deutlich mit, dass

„die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde kostendeckend über Gebühren, Bußgelder und entsprechende Landeszuweisungen zu finanzieren sind, so dass eine Mehrbelastung der Mitgliedsgemeinden ausgeschlossen ist.  Soweit … Überschüsse entstehen, wird die Auffassung vertreten, dass …. diese beim Aufgabenträger (erfüllende Gemeinde) und so nach dem Gesamtdeckungsprinzip im Haushalt der Stadt Spaichingen verbleiben“

Anm. der Redaktion: Auszug aus dem Antwortschreiben des LRA Tuttlingen vom 12.02.2008

Damit waren die Bürgermeister der Umlandgemeinden, erstaunlicherweise auch Aldingen nun gar nicht einverstanden.
Da Bürgermeister Schuhmacher als Vertreter der Stadt Spaichingen nach der eindeutigen Stellungnahme des Landratsamtes zur Interessenswahrung der Stadt selbstverständlich nicht bereit gewesen ist, - wie von den Bürgermeistern gewünscht – Einnahmen im Haushalt der Verwaltungsgemeinschaft aus der Tätigkeit der unteren Verwaltungsbehörde zu verbuchen, erfolgte die prompte Reaktion.
Der Bürgermeisterausschuss und das für die Verwaltungsgemeinschaft, ähnlich einem Gemeinderat, zuständige Organ der Verwaltungsgemeinschaft beschloss, dass Spaichingen ab diesem Zeitpunkt eben, im Haushalt der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen nicht mehr nur 4 € pro Einwohner, sondern die gleiche Einwohnerumlage wie alle anderen Gemeinden – mit Ausnahme von Aldingen – zahlen solle. Dies wären im Durchschnitt ca.15 € pro Einwohner an die Gemeinschaft.

Bürgermeister Schuhmacher war hiermit nicht einverstanden und widersprach sämtlichen Haushaltsbeschlüssen der Verwaltungsgemeinschaft seit dem Jahr 2008, die die Gemeinschaft mit der Stimmenmehrheit und gegen de Stimme Spaichingens auf den Weg bringen wollten.

Begründend trug er vor, Spaichingen habe – genau wie Aldingen auch – nicht mehr von der Gemeinschaft als dass es nur – wenn überhaupt - von den gemeinsamen Erledigungsaufgaben, die allen Gemeinden zugute kommen, wie der Flächennutzungsplanung profitiere.
Sämtliche Aufgaben, die Spaichingen für die anderen Gemeinden erbringt, erbringt die Stadt für sich selbst mit eigenem Personal und auf eigene Kosten, die ausschließlich im städtischen Haushalt dargestellt werden. Im Gegensatz zu den anderen Gemeinden profitiere Spaichingen von der Gemeinschaft diesbezüglich nicht und dürfe nicht für etwas zahlen, für was es keine Gegenleistung erhält. So sehe es – nach Auffassung Schuhmachers auch das Gesetz vor, weswegen er als Interessenvertreter der Stadt Spaichingen gehalten sei, diese Frage, nämlich ob Spaichingen überhaupt bezahlen müsse, klären zu lassen.
Nach Auffassung Schuhmachers könne die Situation Spaichingens nicht anders sein, als die der Gemeinde Aldingen, die ja auch ihre Aufgabe selbst mit eigenem Personal erledigt und dafür nichts in der Verwaltungsgemeinschaft zu zahlen hat.

Nach dem Vertrag hat bei offenen Fragen die Rechtsaufsichtsbehörde -  das Landratsamt  - vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu entscheiden. Die Aufgabe des Landratsamtes ist nach dem Vertrag der Verwaltungsgemeinschaft die Funktion des Schlichters nicht diejenige des Richters. Es hat also einen, seiner Rechtsauffassung nahe kommenden, Interessen ausgleichenden Vorschlag zu machen.

Die Rechtsaufsicht wurde im April 2010 um Streitschlichtung gebeten. Ein Schlichtungsvorschlag ist am 19.04.2012 vom Landratsamt nach Gesprächen mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft unterbreitet worden.

Der Schlichtungsvorschlag, der – wie gesagt – keine abschließende rechtliche Beurteilung der in Fragen stehenden offenen Fragen vornimmt, sieht wie folgt aus:

  1. Die Stadt Spaichingen hat sich ab 2011 nur noch mit 25% (anstelle bisher ca.50%) der Kosten der Verwaltungsgemeinschaft zu beteiligen, soweit die Kosten über eine einwohnerbezogene Umlage, d.h.nicht jeder einzelnen Gemeinde direkt in Rechnung gestellt werden können, zu bezahlen sind.
  2. Der der Stadt Spaichingen zu gewährende Sachkostenzuschuss wird von 16% auf 20% erhöht.
  3. Die Parteien verpflichten sich einen neuen Vertrag unter Beteiligung von Vertretern der Rechtsaufsicht und des Städte- und Gemeindetages auszuhandeln, in dem die offenen rechtlichen Fragestellungen beantwortet und gesetzeskonform geregelt werden sollen.

Nach Auffassung Bürgermeister Schuhmachers eine komfortable Situation für Spaichingen, weil nach seiner Auffassung mit dem Schlichterspruch feststeht, dass auch das Landratsamt die Auffassung vertritt, dass Spaichingen nicht mit der gleichen Umlage an den Kosten der Gemeinschaft beteiligt werden dürfe, wie die übrigen Gemeinden. Der Gemeinderat der Stadt hat in seiner Sitzung am 24.04.2012 den Schlichterspruch für die Stadt Spaichingen mit der Maßgabe angenommen, dass

  1. etwaige Einnahmen der unteren Verwaltungsbehörde im Haushalt der Stadt Spaichingen verbleiben.
  2. Die Personalzuständigkeit für die Auswahl und den Einsatz des Personals für die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen bei der Stadt Spaichingen verbleibt und Spaichingen den anderen Gemeinden kein Mitsprachrecht bei der Personalauswahl einräumt. (Spaichingen rede bei der Personalauswahl der anderen Gemeinden nicht mit und wolle sich auch von anderen nicht vorschreiben lassen, wen es für welche Aufgabenerfüllung einstellt)
  3. Verhandlungsspielraum ist für Spaichingen die Frage, mit welchem Anteil Mitarbeiter, die für die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen arbeiten, auf den Haushalt der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen verteilt werden. (Die Verwaltungsgemeinschaft hat kein eigenes Personal. Die Mitarbeiter der Stadt Spaichingen werden – soweit sie für die Verwaltungsgemeinschaft tätig sind - mit einem Prozentsatz ihrer Beschäftigung auf den Haushalt der Verwaltungsgemeinschaft verbucht.)

Es bleibt nun abzuwarten, ob die anderen Gemeinden den Schlichterspruch akzeptieren wollen. Tun Sie dies nicht, können die offenen Finanzierungsfragen nur durch Richterspruch geklärt werden.

Fälschlicherweise teilt der Heuberger Bote in seiner Samstagsausgabe mit, Bürgermeister Schuhmacher sei eine Gehaltsstufe höher eingestuft, weil die anderen Gemeinden ihre Zustimmung gegeben hätten, dass die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen mit der Stadt Spaichingen untere Verwaltungsbehörde werde. Das stimmt natürlich nicht. Die Besoldungsstufe des Bürgermeisters der Stadt Spaichingen bemisst sich nach der Einwohnerzahl nicht nach den Aufgaben. Da er Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft ist, wird – zur Bemessung seiner Gehaltsstufe – die Hälfte der Einwohner der Umlandgemeinden, soweit die der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen angehören, der Einwohnerzahl der Stadt Spaichingen hinzugerechnet. Damit kommt der Bürgermeister der Stadt Spaichingen in die Gehaltsstufe eines Oberbürgermeisters einer Stadt mit über 20.000 Einwohnern.
Ebenfalls unrichtig ist die Darstellung des Heuberger Boten, wonach Spaichingen und Dürbheim auf der einen Seite, die anderen Gemeinden auf der anderen Seite stünden. Die Gemeinde Dürbheim hat einen eigenen, auf einen Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Dürbheim fußenden Vorschlag in die Schlichtungsgespräche eingebracht, der mit der Auffassung der Stadt Spaichingen nichts zu tun hat. Wenn die Redaktion von Lagern spricht ist dies – zumindest für Spaichingen und Dürbheim – falsch.

Wir haben Ihnen im Vorfeld eine umfassende Schilderung der bisherigen Vorgänge in der Verwaltungsgemeinschaft gegeben, um den zum Teil nicht nachvollziehbaren Artikel des Heuberger Boten soweit richtig zu stellen.

Quelle: Stadtspiegel Spaichingen Ausgabe 26.04.2012

Bürgermeister beginnt zweite Amtsperiode


Knapp fünf Wochen nach der Bürgermeisterwahl fand am Montag Abend dieser Woche die Vereidigung Bürgermeister Schuhmachers mit Einsetzung in sein Amt statt.

Den Rahmen für eine solche Veranstaltung schreibt die Gemeindeordnung vor. Die Amtseinführung des gewählten Bürgermeisters hat in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung stattzufinden.

Bürgermeister-Stellvertreterin Isabella Kustermann führte souverän durch die Sitzung. Da der wiedergewählte Bürgermeister seinen Amtseid in der Sitzung ablegt kann er nicht gleichzeitig als Vorsitzender des Rates die Sitzung leiten. Deswegen war es Aufgabe von Frau Kustermann, zur Sitzung einzuladen und die Sitzung zu leiten.
Nach der Amtseinführung teilte Schuhmacher mit, dass er auch in den nächsten acht Jahren ein parteiunabhängiger und – wenn nötig – streitbarer Bürgermeister sein wolle, wenn es darum ginge, die Interessen der Stadt Spaichingen zum Wohle der Mehrheit der Bürgerschaft zu vertreten. Ein Amtseid abzuleisten und auf die verfassungsrechtlichen Grundwerte zu schwören, sei für ihn nicht nur eine formale Sache, sondern eine Ehre. Es sei eine ehrenvolle Aufgabe als Bürgermeister und damit auch staatlicher Repräsentant, Sorge tragen zu dürfen für das Wohl und Wehe von Bürgerinnen und Bürgern, die sich in persönlicher Freiheit im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten entfalten wollen.

Als wichtige Aufgabenstellungen für die Zukunft skizzierte Schuhmacher die bereits von ihm im Wahlkampf dargelegten Themen, wie Kläranlagenerweiterung, Instandhaltung und Erneuerung gemeindlicher Straßen, Stadtsanierung, Sanierung der Alten Turnhalle und auch die Sanierung und Weiterentwicklung der Stadionhalle Unterbach. Das seien – nach der Darstellung Schuhmacher nur einige wenige Beispiele – die gemacht werden müssen, weil Instandsetzungsbedarf besteht und bei er keine großen politischen Diskussionen erwartet.

Es gebe aber auch Themenfelder, die die Landes- und Bundspolitik „von außen“ an die Kommunen herantragen, die gewichtigen politischen Zündstoff beinhalten. Diesbezüglich nannte Schuhmacher die Schulpolitik der Landesregierung, die die Verabschiedung vom dreigliedrigen Schulsystems auf den Weg gebracht hat. Die Errichtung von Gemeinschaftsschulen sei die bildungspolitische Zielrichtung, was – nach Ansicht Schuhmacher – das „Aus“ für die Hauptschulen bedeuten könne. Hier seien die Gemeinden als Träger, d.h. Betreiber der Schulen gefragt, weil sie sich überlegen müssen, wie sie auf solche Veränderungen reagieren wollen. Schuhmacher gehe es hierbei nicht darum, vom Rat irgendwelche politische Resolutionen gegen die Pläne der Landesregierung verabschieden zu lassen; ihm gehe es darum, die Schulen in der Stadt so umzubauen, dass die bildungspolitischen Ziele auch bedarfsgerecht umgesetzt werden können. „Das ist etwas neues, auf welches wir uns einzustellen haben und was den Rat in den nächsten Wochen und Monaten im Gespräch mit den Schulleitern beschäftigen wird“, so Schuhmacher.

Bürgermeister Schuhmacher betonte auch die Notwendigkeit der Schaffung weiterer Kindergartenplätze, die für Neubürger vorgehalten werden sollten, die von ortsansässigen Betrieben angeworben werden und die in der Regel nach Zuzug einen Platz in einer Einrichtung brauchen, um Familie und Berufsleben vereinbar zu machen.

„Wir müssen uns den gesellschaftlichen Wandlungen stellen. Zeiten verändern sich und Veränderung heißt auch die Aufgabe von Gewohntem. Wir leben in einer Zeit, die so schnelllebig geworden ist, dass wir auch uns verändern müssen, um in einer globalisierten Welt wettbewerbsfähig zu bleiben.“ sagte Schuhmacher. Für ihn bedeute dies, dass man zu lange inne halten darf. Der Gemeinderat müsse sich gerade mit diesen Veränderungen beschäftigen und definieren, wie er darauf reagieren will. Schuhmacher gehe es in Zukunft darum, nicht jede Kleinigkeit im Gemeinderat zu diskutieren. „Dazu haben wir keine Zeit, wenn wir uns auf die Veränderungen einstellen und zeitgerecht darauf reagieren wollen. An der Schulpolitik werde dies aktuell am besten deutlich.
Schuhmacher betonte darüber hinaus, dass ihm die Zusammenarbeit mit den Kirchen und den Vereinen auch in den kommenden Jahren wichtig sei, weil gerade sie es seien, die den sozialen Frieden in einer Stadt stabilisieren.

Abschließend teilte der Bürgermeister vor annähernd 250 Gästen mit, dass er sich auf die Amtszeit, die vor ihm liegt freue. Er freue sich auf das gemeinsame Arbeiten genauso als auch auf das Zusammen Leben mit den Menschen in der Stadt.
Er kündigte an, die Themen in gleichem Tempo wie in den ersten acht Jahren angehen zu wollen, um Spaichingen zu einer attraktiven Wohn- und Einkaufsstadt weiter zu entwickeln.


Die Grußwortredner Landtagsabgeordneter Leo Grimm, Landrat Stefan Bär und 1.Bürgermeister der Stadt Tuttlingen Emil Buschle überbrachten Grußworte, über die wir in der nächsten Ausgabe berichten werden.

Quelle: Stadtspiegel Spaichingen Ausgabe 26.04.2012


Mittwoch, 29. Februar 2012

Neues Wegleitsystem zeigt Spaichingern und Fremden wo es lang geht



Die lange Diskussion um ein Wegleitsystem zur Attraktivierung der Innenstadt, welches auch der Bewerbung des Einzelhandels dient, findet dieser Tage seinen Abschluss. Ortsfremde, Besuche aber auch Einheimische sollen Dank des Wegleitsystems die kurzen Wege zu den jeweils ausgeschilderten Plätzen und Geschäften finden. Diese Woche stellen die Mitarbeiter des Bauhofs das langersehnte neue Wegleitsystem auf. Ein System, welches sich an das System der benachbarten Gemeinde Balgheim angleicht und sich mit den Farben der Stadt Spaichingen davon abhebt.


Quelle: Stadtspiegel

Wirtschaftsförderer und Bürgermeister führen Gespräche bei Koscher & Würtz GmbH





Im Rahmen der regelmäßigen Besuche der heimischen Betriebe besuchten Bürgermeister Schuhmacher und Wirtschaftsförderer Rudolf Topp die Firma Koscher & Würtz in der Einsteinstraße. Koscher & Würtz ist ein Unternehmen, das mit derzeit 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern chirurgische Instrumente produziert. Die Produktpalette ist breit angelegt; Schwerpunkte sind Instrumente für den endoskopischen und orthopädischen Bereich. Die Unternehmensgründer und Geschäftsführer, Herr Stefan Koscher und Herr Johann Würtz betonten, dass sie nicht unter ihrem Firmennamen Instrumente vertreiben, sondern diese für in Fachkreisen namhafte Hersteller produzieren würden. Dies hat nach den Angaben der Geschäftsführer den Vorteil, dass ein umfangreiches und kostenintensives Vertriebssystem erspart werden kann. „Wenn wir mit unseren Produkten und deren Qualität überzeugen können, haben wir genügend Marktpotential. Von daher macht eine Ausweitung der geschäftlichen Tätigkeit in Richtung eines eigenen Produktlabels keinen Sinn“, antworten die Geschäftsführer auf die Anfrage Bürgermeister Hans Georg Schuhmachers. Vom Rohstoffblock bis zur Veredelung des Instruments wird alles in einem Haus gemacht. Optimale Betriebsabläufe und langjährig, dauerhaft geschultes Personal machen den Erfolg des Unternehmens aus. Hiervon konnten sich Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher und Wirtschaftsförderer Topp bei einem Rundgang überzeugen. Koscher & Würtz ist für den Wirtschaftsstandort Spaichingen ein wichtiges Unternehmen. Dies gerade, weil Spaichingen im Bereich der Medizintechnik mit nur wenigen, aber sehr leistungsfähigen Betrieben repräsentiert ist. Koscher & Würtz ist seit der Betriebsgründung zwei Mal mit einem Anbau gewachsen. In weiser Voraussicht haben die beiden Firmeninhaber hinreichend Fläche zur Verfügung, so dass sie das Unternehmen auch in Zukunft am Standort gut aufgestellt wissen. 


Quelle: Stadtspiegel

Volkshochschule hat neue Räume bezogen




Die Geschäftsstellenleiterin der Volkshochschule, Frau Ina Schweizer, ist mit ihrem Team mit der Volkshochschule in die neuen angemieteten Räumlichkeiten in der Hauptstraße 136 eingezogen. Dank des großen Einsatzes der Bauhofmitarbeiter konnten die Mieträumlichkeiten mit kleinen Umbaumaßnahmen fristgerecht fertig gestellt werden. Büro und Schulungsräume stehen so zur Verfügung, dass der Volkshochschulbetrieb ohne Unterbrechung weitergeführt werden kann. Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher begrüßte die Geschäftsstellenleiterin, Frau Ina Schweizer und Frau Margrit Winker in den neuen Räumlichkeiten.

Er bedankte sich dafür, dass die Volkshochschule bereit war, eine Zwischenlösung zu akzeptieren bis die Frage geklärt ist, wo die Stadt die Volkshochschule endgültig unterbringen will. Bürgermeister Schuhmacher hatte im Vorfeld dafür plädiert, die Volkshochschule an einem Anbau am Gewerbemuseum zu platzieren, um damit auch zugleich am Gewerbemuseum einen barrierefreien Zugang zu schaffen.


Quelle: Stadtspiegel


Donnerstag, 23. Februar 2012

Betriebsbesuch Fa. Heppler GmbH Spaichingen am 10.02.2012



Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher besuchte am 10.02.2012 die Firma Heppler GmbH. Die Firma ist Spezialist für CNC-Drehteile und CNC-Frästeile, für Prototypen genauso wie für die Serienfertigung. Mit seinem weitreichenden Leistungsspektrum, das auch Oberflächentechnik und Montagetechnik beinhaltet, positioniert sich das Unternehmen als ganzheitlicher Systemlieferant der CNC-Zerspanungstechnik.

Die Produkte werden in höchster Qualität und in bester Ausführung hergestellt. Dafür bürgen derzeit 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Firma Heppler GmbH leistet damit einen wesentlichen Beitrag für die Beschäftigungssicherung in der Stadt und in der Region. Die Firma Heppler bildet derzeit 33 Auszubildende aus, davon 3 Zerspanungsmechanikerinnen.

Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher informierte sich bei einem Rundgang über die Produktions- und Betriebsabläufe. Er bedankte sich bei Dieter Heppler und seiner Ehefrau, Astrid Heppler, für das hervorragende unternehmerische Engagement. Er machte deutlich, dass er persönlich und die Stadt Spaichingen jederzeit bereit ist, im Rahmen der Möglichkeiten bei Bedarf Hilfe und Unterstützung zu geben.

Im anschließenden Gespräch nach dem Betriebsbesuch bestätigten die Eheleute Heppler die von Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher gemachte Erfahrung bei seinen übrigen Betriebsbesuchen, dass die Mitarbeiterqualität und die Mitarbeitergewinnung eines der wichtigsten Merkmale, auch für die Standortsicherung sind. Mit 33 Auszubildenden hatte man zwar einen großen Fundus, jedoch sei es auch für die Zukunft wichtig, eine größere Anzahl von Auszubildenden zu bekommen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst früh ans Unternehmen binden zu können.

Andere Branchen, bei denen kein derart hoher Preiskampf herrscht, könnten gute Mitarbeiter, die im Unternehmen ausgebildet wurden, abwerben, weil sie zumeist höhere Löhne bezahlen.

„Bei uns werden die Mitarbeiter, die sich langfristig ans Unternehmen binden, zunehmend mit ihrem wachsenden Knowhow im Unternehmen entlohnt. Damit wollen wir auch Anreize schaffen, dass bei uns ausgebildete Mitarbeiter im Unternehmen bleiben“, teilen Dieter und Astrid Heppler mit.

Montag, 20. Februar 2012

Hans Georg Schuhmacher nimmt Stellung zu den in der Bevölkerung geäußerten Vermutungen, er habe mit den Veröffentlichungen im „grueselhorn“ zu tun.


Persönliche Erklärung von Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher

Im Rahmen meiner Wahltermine werde ich von Bürgerinnen und Bürgern angesprochen und gefragt, ob die Internetseite www.grueselhorn.de und die darin verlinkte „Neue Bürgerzeitung“ mit mir etwas zu tun hätten. Bürgerinnen und Bürger äußern die Vermutung, ich würde mir diese Veröffentlichung zunutze machen, um Mitbewerber in einem schlechten Licht erscheinen zu lassen.

Hierzu gebe ich folgende persönliche Erklärung ab:

Ich bin kein Urheber der vorerwähnten online Medien. Die Veröffentlichungen in diesen Medien oder Teile der Veröffentlichungen sind von mir weder geschrieben noch in irgendeiner Art und Weise beeinflusst. Ich habe keinerlei Einfluss auf die Berichterstattung.
Ich habe mich in der Öffentlichkeit zu den Inhalten in den vorerwähnten online Medien bisher nicht geäußert und werde dies auch nicht tun. Lediglich zwei Artikel habe ich unter Quellenangabe in meinem eigenen Textblog veröffentlicht.

Vor diesem Hintergrund bitte ich von Anfragen bezüglich der Veröffentlichungen in diesen online Medien abzusehen und etwaige Anfragen an den Herausgeber zu richten. 

Samstag, 18. Februar 2012

Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher empfängt Gäste aus der Partnerstadt Sallanches


Es sei die gute Beziehung, die zwischen den Partnerstädten Spaichingen und Sallanches besteht, dass an diesem Fasnets Wochenende, annähernd 40 Gäste aus der französischen Partnerstadt nach Spaichingen gekommen sind, um die schwäbisch-allemannische Fasnacht mit den „Spaichinger Eigenheiten“ zu erleben.

Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher, Museumsleiterin Angelika Feldes, die Verantwortliche der Jumelage, Elke Wenzler und der Leiter des Hauptamtes, Winfried Kapp, empfingen die Gäste, die sich ihrerseits sehr für die freundliche Begegnung im Gewerbemuseum bedankten. Einige der Teilnehmer kannte der Bürgermeister noch aus dem diesjährigen Besuch in Sallanches, anlässlich der Jubiläumsfeierlichkeiten zur 40- jährigen Partnerschaft, die letztes Jahr in Spaichingen gefeiert worden ist.

Im Rahmen des Empfangs übten die Gäste den Fasnetsruf „oho-oho-oho“, damit sie bei der Teilnahme am Umzug am Sonntag „mit halten“ können. Die Gäste teilten dem Bürgermeister auf seine Frage mit, dass sie am Umzug mit einem typisch savoyischen Bauerngewand teilnehmen würden. Eine Teilnehmerin versprach, ein solches Gewand für Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher zu nähen. Mit diesem Versprechen würden die Gäste, Hans Georg Schuhmacher und seine Frau zum Karneval in Sallanches, der Ende April stattfindet, erwarten.