Öffentlichkeit muss
sich an die Bekanntgaben zur Sitzungseinladung „gewöhnen“
Die Einladungen zu den Gemeinderatssitzungen sollen der
Öffentlichkeit bekannt gegeben werden, damit jeder Bürger einer Stadt die
Möglichkeit hat, an den Sitzungen teilzunehmen und so die Kommunalpolitik
hautnah mit zu erleben.
Aus diesem Grund gibt der Bürgermeister die Einladungen zu öffentlichen
Gemeinderatssitzungen ortsüblich bekannt. Dies geschah bisher im Amtlichen
Mitteilungsblatt, dem Stadtspiegel Spaichingen.
Seit 1.01.2017 geht das nicht mehr, weil der Gemeinderat die
Kündigung des Stadtspiegels als Amtliches Mitteilungsblatt beschlossen hat.
Dieser ist zum 31.12.2016 eingestellt worden.
Zu Erinnerung:
Die Einstellung des Stadtspiegels ging auf eine Initiative
der im Gemeinderat vertretenen Fraktion „Pro Spaichingen“ zurück, die sich von
der Berichterstattung des Bürgermeisters nicht gerecht behandelt gefühlt hatte.
Nach deren Ansicht bildete der Bürgermeister im Stadtspiegel die Wortbeiträge
der Mitglieder der Fraktion nicht wie geschehen ab. Dem Antrag von Pro
Spaichingen schlossen sich bei der Abstimmung die Fraktion der CDU und der
Grünen gegen die Stimmen von SPD, FDP und Freien Wählern an.
Seit 1.01.2017 muss der Bürgermeister nun anders zu den
Sitzungen einladen und zwar in einer Form, die den Bürgern bekannt ist und ihnen
ermöglicht, Informationen über die Tagesordnung der Sitzung einholen zu können.
Wie erfolgen die
Einladungen zu den Sitzungen?
Bürgermeister Schuhmacher gab noch im Dezember im
Stadtspiegel bekannt, dass die Einladungen zu den Sitzungen ab dem 1.01.2017
auf der Homepage der Stadt Spaichingen im Internet erfolgen werden. Nochmals
wurde im Januar in der Nachfolgezeitschrift zum Stadtspiegel, der Spaichinger
Woche, hingewiesen.
Im Nachgang auf die Einladungen wies die
Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Tuttlingen – wie die Rechtsaufsicht
hierauf aufmerksam geworden ist, ist bis heute nicht bekannt – darauf hin, dass
diese Form der Einladung wohl nicht genügen würde.
Es müsse in einer „Übergangszeit“ das „alte“
Bekanntmachungsmedium verwendet werden und hierin auch mit dem Hinweis
eingeladen werden, dass ab einem bestimmten Stichtag eine andere Regelung gelte,
auf die hinzuweisen wäre.
Im Klartext:
Den Bürgern muss die Möglichkeit gegeben werden, dass sie
sich erst an eine andere Form zur Sitzungseinladung „gewöhnen“. Diese
Übergangszeit dauere ca. 5 - 6 Sitzungseinladungen. Danach könne ausschließlich
auf der Homepage der Stadt geladen werden.
Die ausschließliche Ladung auf der Homepage führe rechtlich
dazu, dass die Sitzung nicht ortsüblich bekannt gemacht worden sei und infolge
dessen die Beschlüsse des Rates anfechtbar seien, sofern ein Bürger bemängelt,
von der Einladung zur Sitzung keine Kenntnis erlangt zu haben.
Zugegebenermaßen ein sehr theoretisches Problem, wenn man
allein die Besucherzahlen der Gemeinderatssitzungen betrachtet. Diejenigen, die
die Sitzungen regelmäßig besuchen wissen in der Regel auch, wann eine Sitzung
stattfindet. Sie wissen insbesondere, wo sie sich erkundigen müssen, um zu
erfahren, wann eine Sitzung stattfindet.
Darum geht es aber im Kern nicht.
Anfechtbar ist eine Entscheidung des Rates, wenn einem
bisher vielleicht uninteressierten Bürger der Besuch der Sitzung deswegen nicht
möglich wird, weil er davon ausging, er werde darüber im bisherigen
Stadtspiegel informiert.
Zwar werden die Beschlüsse des Gemeinderates – würde
trotzdem öffentlich verhandelt – nach einem Jahr unanfechtbar; diesem Risiko
der Anfechtbarkeit kann und darf sich die Gemeinde nicht aussetzen.
Stadtspiegel
Spaichingen lebt „übergangsweise“ wieder auf
Deswegen muss für eine Übergangszeit die Ladung in einem
„Stadtspiegel Spaichingen“, der als Amtliches Mitteilungsblatt geführt wird,
abgedruckt sein. Dies kann entweder dadurch erfolgen, dass der Verlag bereit
ist, die Spaichinger Woche, etwa als Stadtspiegel Spaichinge, für die Dauer von
5 - 6 Monaten in der Form eines Amtlichen Mitteilungsblattes zu führen. Es kann
auch so geschehen, dass die Ladungen mit dem Deckblatt des Stadtspiegel
Spaichingen zumindest in diejenigen Haushalte verteilt werden, die das Amtliche
Mitteilungsblatt bisher auch erhalten haben.
Damit wäre den rechtlichen Anforderungen genügt.
Zugegebenermaßen ein aufwändiges Unterfangen, wenn man bedenkt, dass der Bürger
sich seine Informationen in der Regel ohnehin auf der städtischen Homepage
holt.
Es wäre auch alles kein Problem, wenn es den Stadtspiegel
noch gäbe.
Bürgermeister Schuhmacher hat nun in einem Schreiben an den
Verlag darum gebeten, inwieweit der Verlag für eine Übergangszeit „aushelfen“
könne. In dieser Woche finden hierzu Gespräche statt.
Voraussichtlich wird die nächste öffentliche Sitzung des
Gemeinderates dann Ende Februar stattfinden.
Fraktion „Pro
Spaichingen“ legt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Schuhmacher
ein.
Die Mitglieder der Fraktion „Pro Spaichingen“, die im vergangenen
Jahr die Abschaffung des Stadtspiegels Spaichingen betrieben haben, haben
jüngst gegen die Entscheidung des Bürgermeisters, für die Sitzungsladungen den
Stadtspiegel Spaichingen für eine „Übergangszeit“ wieder aufleben zu lassen,
damit gewährleistet ist, dass die Bürger ortsüblich zu den Sitzungen eingeladen
werden, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister bei der
Rechtsaufsicht eingelegt. Sie sind der Auffassung, der Bürgermeister hätte
diese Entscheidung nicht treffen dürfen, weil der Gemeinderat die Abschaffung
des Blattes beschlossen habe.
Hier beißt sich die Katze in den Schwanz, um es
umgangssprachlich auszudrücken. Ohne den Stadtspiegel keine ordnungsgemäße
ortsübliche Bekanntgabe und mit der Dienstaufsichtsbeschwerde die Bekundung, dass
man gerade die Anfechtbarkeit der Sitzungen in Kauf nehmen wolle.
Stadtverwaltung
bekräftigt Parkzeitbeschränkung in der Alleenstraße
Auf Missfallen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Sozialstation Spaichingen-Heuberg e.V. ist die Entscheidung der
Ortspolizeibehörde gestoßen, die für die öffentlichen Parkplätze in der
Alleenstraße eine Parkzeitenbegrenzung verfügt hat.
Grund für diese verkehrsrechtliche Maßnahme waren
Beschwerden von Bewohnern der Seniorenwohnanlagen, die bemängelt hatten, dass seit
Schuljahresbeginn sämtliche öffentlichen Stellplätze entlang der Alleenstraße
von Schülerinnen und Schülern der Erwin Teufel Schule belegt seien. Besucher,
die die Senioren besuchen, fänden überhaupt keine Stellplätze mehr und müssten
bisweilen lange Wegstrecken zurücklegen.
Hieraufhin bat Bürgermeister Schuhmacher den Kreis, der
Träger der Berufsschule ist, Abhilfe zu schaffen und einen Parkplatz zu bauen.
Hierfür stünde auch das der Berufsschule benachbarte, im Eigentum des Kreises
befindliche freie Gelände zur Verfügung. Nach Ansicht der Verwaltung hätte der
Kreis schon seit längerem reagieren
müssen, denn die Schule hätte nach Fertigstellung gerade einmal annähernd 650
Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die seinerzeitige Baugenehmigung sei an
dieser Schülerzahl orientiert und der schuleigene Parkplatz hierauf
ausgerichtet. Dass inzwischen mehr als 1300 Schülerinnen und Schüler an der
Schule beschult werden, wird nach Ansicht der Stadtverwaltung beim Kreis nicht
bemerkt. Vielmehr ziehe sich der Kreis darauf zurück, dass er eine regionale
Schulentwicklungsplanung in Auftrag gegeben habe, die rückläufige Schülerzahlen
wegen geburtenschwacher Jahrgänge attestiere. Dies führe dazu, dass man bereits
in absehbarer Zeit die geforderten Parkplätze nicht mehr benötigen würde und
eine spürbare Entlastung des öffentlichen Verkehrsraumes eintreten würde.
Die Stadtverwaltung kann diesem Argument nichts abgewinnen,
zumal bereits in den vergangenen Jahren festgestellt werden konnte, dass die
Schülerzahlen von Jahr zu Jahr zunehmen. Die Geburtenzahlen weisen auch nicht
auf einen Rückgang hin.
Um den Parkraum möglichst vielen Verkehrsteilnehmern
zugänglich zu machen, war die Anordnung einer Parkzeitenbegrenzung in
Anbetracht der Weigerung des Kreises einen Parkplatz zu bauen, aus Sicht der
Ordnungsbehörde unumgänglich.
Auf das Missfallen der Beschäftigten der Sozialstation weist
Bürgermeister Schuhmacher, der selbst jahrelang Vorsitzender des Trägervereins
der Sozialstation war, darauf hin, dass im Untergeschoß der Einrichtung
Parkplätze zur Verfügung stehen. Die Dienstfahrzeuge, die hier normalerweise
abgestellt werden, sind während des gesamten Tages unterwegs, so dass der
Parkraum während des gesamten Tages frei ist.
Zudem stünden in 5 Minuten Gehzeitentfernung zur Einrichtung
Parkplätze zur Verfügung, die uneingeschränkt benutzt werden können.
Sanierungsförderung
verlangt ein sogenanntes „städtebauliches Entwicklungskonzept“
Die Stadt hat schon frühzeitig die Sanierungsförderung für
das Gebiet zwischen Kreuzplatz und
Stadtpfarrkirche beantragt, um die am Marktplatz begonnene Sanierung mit
Fördermitteln des Bundes entlang der Hauptstraße weiterführen zu können. Im
vergangenen Jahr wurde der Förderantrag nicht berücksichtigt, weil die Stadt
kurz zuvor für den Marktplatz Förderung erhielt.
Dieses Jahr stehen die Aussichten für eine Förderung gut.
Deswegen kann auch damit gerechnet werden, dass in diesem Jahr schon mit Sanierungsmaßnahmen
in diesem Bereich begonnen werden kann.
Nach den geänderten Förderrichtlinien ist für die
Bezuschussung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen Voraussetzung, dass die
Stadt ein sogenanntes „städtebauliches Entwicklungskonzept“ vorlegt, in dem sie
ihre Entwicklungsziele darlegt und begründet, so dass für den Fördergeber auch
nachvollziehbar ist, weswegen bestimmte Bereiche innerhalb der Stadt in die
Sanierungsförderung aufgenommen werden sollen. Dieses Entwicklungskonzept ist
zwischenzeitlich Voraussetzung für die Bewilligung von Sanierungszuschüssen von
Land und Bund.
Bürgermeister Schuhmacher hat dem Gemeinderat vorgeschlagen,
die die Stadt bisher betreuende, auf Sanierungen spezialisierte Gesellschaft,
die STEG (Stadtentwicklungsgesellschaft) mit der Erstellung eines
Entwicklungskonzepts zu beauftragen. Die hierfür anfallenden Kosten würden im
Übrigen auch gefördert.
Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung hierüber
befinden.