Dienstag, 31. Januar 2017

30.01.2017 Bürgermeister reagiert auf die bisherige Einzelhandelsförderung des Handels- und Gewerbevereins

Bürgerbroschüre neu aufgelegt
Die Stadt erstellt seit wenigen Jahren eine Bürgerbroschüre, in der wichtige Informationen für die Bürgerinnen und Bürger, wie etwa die Daten der Ärzte, Schulen, Versorgungseinrichtungen und Kirchen aufgenommen sind.
Zusätzlich enthält die Broschüre Informationen über die neuere Stadtentwicklung. Die Broschüre wird ausschließlich über Werbeeinnahmen der Industrie und des Gewerbes finanziert.
Die für dieses Jahr neu gestaltete Broschüre wird nach Fertigstellung an alle Haushalte verteilt.

Bürgermeister fordert mehr Initiative vom Handels- und Gewerbeverein
Einzelhandelsbelebung und Stärkung der ortsansässigen Industrie waren die Zielsetzungen für die Entscheidung der Stadt, die Personalkosten der beim Handels- und Gewerbeverein angestellten „City Managerin“ zu bezuschussen.  Die Stadt hatte sich mit der Einstellung erhofft, dass das Einzelhandelsgefüge in Spaichingen belebt und durch Gewinnung weiterer Fachgeschäfte gestärkt wird.
Nach über zweijähriger Tätigkeit muss man leider feststellen, dass das Einzelhandelssterben in Spaichingen fortdauert und sich die Geschäftsstruktur und der Branchenmix negativ verändern.
Die Stadtverwaltung hatte im letzten Jahr versucht, zumindest die Ausuferung von Wettannahmebüros und Schnellimbissen zu beschränken. Mit einer entsprechenden Vorlage ist sie im Gemeinderat gescheitert. Die Mitglieder der Fraktionen der CDU, Pro Spaichingen und der Grünen haben eine entsprechende Regelung abgelehnt.
Der Bürgermeister hat nunmehr einen Termin mit den Verantwortlichen des Handels- und Gewerbevereins gemacht, weil sich aus seiner Sicht etwas im Stadtmarketing ändern müsse. Nach seiner Ansicht ist „Event Marketing“, wie es derzeit betrieben wird, kein probates Mittel, nachhaltige Einzelhandelsstärkung zu erreichen.

Bleibt abzuwarten, ob der Handels- und Gewerbeverein bereit ist, die Schwerpunkte der Arbeit anders zu setzen. Bürgermeister Schuhmacher befürchtet, dass bei einem „Weiter so“ ein „früher war es besser“ folgen wird. 

30.01.2017 Neue Mitteilungen aus der Stadtverwaltung

Öffentlichkeit muss sich an die Bekanntgaben zur Sitzungseinladung „gewöhnen“
Die Einladungen zu den Gemeinderatssitzungen sollen der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden, damit jeder Bürger einer Stadt die Möglichkeit hat, an den Sitzungen teilzunehmen und so die Kommunalpolitik hautnah mit zu erleben.
Aus diesem Grund gibt der Bürgermeister die Einladungen zu öffentlichen Gemeinderatssitzungen ortsüblich bekannt. Dies geschah bisher im Amtlichen Mitteilungsblatt, dem Stadtspiegel Spaichingen.
Seit 1.01.2017 geht das nicht mehr, weil der Gemeinderat die Kündigung des Stadtspiegels als Amtliches Mitteilungsblatt beschlossen hat. Dieser ist zum 31.12.2016 eingestellt worden.
Zu Erinnerung:
Die Einstellung des Stadtspiegels ging auf eine Initiative der im Gemeinderat vertretenen Fraktion „Pro Spaichingen“ zurück, die sich von der Berichterstattung des Bürgermeisters nicht gerecht behandelt gefühlt hatte. Nach deren Ansicht bildete der Bürgermeister im Stadtspiegel die Wortbeiträge der Mitglieder der Fraktion nicht wie geschehen ab. Dem Antrag von Pro Spaichingen schlossen sich bei der Abstimmung die Fraktion der CDU und der Grünen gegen die Stimmen von SPD, FDP und Freien Wählern an.
Seit 1.01.2017 muss der Bürgermeister nun anders zu den Sitzungen einladen und zwar in einer Form, die den Bürgern bekannt ist und ihnen ermöglicht, Informationen über die Tagesordnung der Sitzung einholen zu können.

Wie erfolgen die Einladungen zu den Sitzungen?
Bürgermeister Schuhmacher gab noch im Dezember im Stadtspiegel bekannt, dass die Einladungen zu den Sitzungen ab dem 1.01.2017 auf der Homepage der Stadt Spaichingen im Internet erfolgen werden. Nochmals wurde im Januar in der Nachfolgezeitschrift zum Stadtspiegel, der Spaichinger Woche, hingewiesen.
Im Nachgang auf die Einladungen wies die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Tuttlingen – wie die Rechtsaufsicht hierauf aufmerksam geworden ist, ist bis heute nicht bekannt – darauf hin, dass diese Form der Einladung wohl nicht genügen würde.
Es müsse in einer „Übergangszeit“ das „alte“ Bekanntmachungsmedium verwendet werden und hierin auch mit dem Hinweis eingeladen werden, dass ab einem bestimmten Stichtag eine andere Regelung gelte, auf die hinzuweisen wäre.
Im Klartext:
Den Bürgern muss die Möglichkeit gegeben werden, dass sie sich erst an eine andere Form zur Sitzungseinladung „gewöhnen“. Diese Übergangszeit dauere ca. 5 - 6 Sitzungseinladungen. Danach könne ausschließlich auf der Homepage der Stadt geladen werden.
Die ausschließliche Ladung auf der Homepage führe rechtlich dazu, dass die Sitzung nicht ortsüblich bekannt gemacht worden sei und infolge dessen die Beschlüsse des Rates anfechtbar seien, sofern ein Bürger bemängelt, von der Einladung zur Sitzung keine Kenntnis erlangt zu haben.
Zugegebenermaßen ein sehr theoretisches Problem, wenn man allein die Besucherzahlen der Gemeinderatssitzungen betrachtet. Diejenigen, die die Sitzungen regelmäßig besuchen wissen in der Regel auch, wann eine Sitzung stattfindet. Sie wissen insbesondere, wo sie sich erkundigen müssen, um zu erfahren, wann eine Sitzung stattfindet.
Darum geht es aber im Kern nicht.
Anfechtbar ist eine Entscheidung des Rates, wenn einem bisher vielleicht uninteressierten Bürger der Besuch der Sitzung deswegen nicht möglich wird, weil er davon ausging, er werde darüber im bisherigen Stadtspiegel informiert.
Zwar werden die Beschlüsse des Gemeinderates – würde trotzdem öffentlich verhandelt – nach einem Jahr unanfechtbar; diesem Risiko der Anfechtbarkeit kann und darf sich die Gemeinde nicht aussetzen.

Stadtspiegel Spaichingen lebt „übergangsweise“ wieder auf
Deswegen muss für eine Übergangszeit die Ladung in einem „Stadtspiegel Spaichingen“, der als Amtliches Mitteilungsblatt geführt wird, abgedruckt sein. Dies kann entweder dadurch erfolgen, dass der Verlag bereit ist, die Spaichinger Woche, etwa als Stadtspiegel Spaichinge, für die Dauer von 5 - 6 Monaten in der Form eines Amtlichen Mitteilungsblattes zu führen. Es kann auch so geschehen, dass die Ladungen mit dem Deckblatt des Stadtspiegel Spaichingen zumindest in diejenigen Haushalte verteilt werden, die das Amtliche Mitteilungsblatt bisher auch erhalten haben.
Damit wäre den rechtlichen Anforderungen genügt. Zugegebenermaßen ein aufwändiges Unterfangen, wenn man bedenkt, dass der Bürger sich seine Informationen in der Regel ohnehin auf der städtischen Homepage holt.
Es wäre auch alles kein Problem, wenn es den Stadtspiegel noch gäbe.
Bürgermeister Schuhmacher hat nun in einem Schreiben an den Verlag darum gebeten, inwieweit der Verlag für eine Übergangszeit „aushelfen“ könne. In dieser Woche finden hierzu Gespräche statt.
Voraussichtlich wird die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates dann Ende Februar stattfinden.

Fraktion „Pro Spaichingen“ legt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Schuhmacher ein.
Die Mitglieder der Fraktion „Pro Spaichingen“, die im vergangenen Jahr die Abschaffung des Stadtspiegels Spaichingen betrieben haben, haben jüngst gegen die Entscheidung des Bürgermeisters, für die Sitzungsladungen den Stadtspiegel Spaichingen für eine „Übergangszeit“ wieder aufleben zu lassen, damit gewährleistet ist, dass die Bürger ortsüblich zu den Sitzungen eingeladen werden, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister bei der Rechtsaufsicht eingelegt. Sie sind der Auffassung, der Bürgermeister hätte diese Entscheidung nicht treffen dürfen, weil der Gemeinderat die Abschaffung des Blattes beschlossen habe.
Hier beißt sich die Katze in den Schwanz, um es umgangssprachlich auszudrücken. Ohne den Stadtspiegel keine ordnungsgemäße ortsübliche Bekanntgabe und mit der Dienstaufsichtsbeschwerde die Bekundung, dass man gerade die Anfechtbarkeit der Sitzungen in Kauf nehmen wolle.

Stadtverwaltung bekräftigt Parkzeitbeschränkung in der Alleenstraße
Auf Missfallen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialstation Spaichingen-Heuberg e.V. ist die Entscheidung der Ortspolizeibehörde gestoßen, die für die öffentlichen Parkplätze in der Alleenstraße eine Parkzeitenbegrenzung verfügt hat.
Grund für diese verkehrsrechtliche Maßnahme waren Beschwerden von Bewohnern der Seniorenwohnanlagen, die bemängelt hatten, dass seit Schuljahresbeginn sämtliche öffentlichen Stellplätze entlang der Alleenstraße von Schülerinnen und Schülern der Erwin Teufel Schule belegt seien. Besucher, die die Senioren besuchen, fänden überhaupt keine Stellplätze mehr und müssten bisweilen lange Wegstrecken zurücklegen.
Hieraufhin bat Bürgermeister Schuhmacher den Kreis, der Träger der Berufsschule ist, Abhilfe zu schaffen und einen Parkplatz zu bauen. Hierfür stünde auch das der Berufsschule benachbarte, im Eigentum des Kreises befindliche freie Gelände zur Verfügung. Nach Ansicht der Verwaltung hätte der Kreis schon seit  längerem reagieren müssen, denn die Schule hätte nach Fertigstellung gerade einmal annähernd 650 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die seinerzeitige Baugenehmigung sei an dieser Schülerzahl orientiert und der schuleigene Parkplatz hierauf ausgerichtet. Dass inzwischen mehr als 1300 Schülerinnen und Schüler an der Schule beschult werden, wird nach Ansicht der Stadtverwaltung beim Kreis nicht bemerkt. Vielmehr ziehe sich der Kreis darauf zurück, dass er eine regionale Schulentwicklungsplanung in Auftrag gegeben habe, die rückläufige Schülerzahlen wegen geburtenschwacher Jahrgänge attestiere. Dies führe dazu, dass man bereits in absehbarer Zeit die geforderten Parkplätze nicht mehr benötigen würde und eine spürbare Entlastung des öffentlichen Verkehrsraumes eintreten würde.
Die Stadtverwaltung kann diesem Argument nichts abgewinnen, zumal bereits in den vergangenen Jahren festgestellt werden konnte, dass die Schülerzahlen von Jahr zu Jahr zunehmen. Die Geburtenzahlen weisen auch nicht auf einen Rückgang hin.
Um den Parkraum möglichst vielen Verkehrsteilnehmern zugänglich zu machen, war die Anordnung einer Parkzeitenbegrenzung in Anbetracht der Weigerung des Kreises einen Parkplatz zu bauen, aus Sicht der Ordnungsbehörde unumgänglich.
Auf das Missfallen der Beschäftigten der Sozialstation weist Bürgermeister Schuhmacher, der selbst jahrelang Vorsitzender des Trägervereins der Sozialstation war, darauf hin, dass im Untergeschoß der Einrichtung Parkplätze zur Verfügung stehen. Die Dienstfahrzeuge, die hier normalerweise abgestellt werden, sind während des gesamten Tages unterwegs, so dass der Parkraum während des gesamten Tages frei ist.
Zudem stünden in 5 Minuten Gehzeitentfernung zur Einrichtung Parkplätze zur Verfügung, die uneingeschränkt benutzt werden können.

Sanierungsförderung verlangt ein sogenanntes „städtebauliches Entwicklungskonzept“
Die Stadt hat schon frühzeitig die Sanierungsförderung für das Gebiet zwischen Kreuzplatz  und Stadtpfarrkirche beantragt, um die am Marktplatz begonnene Sanierung mit Fördermitteln des Bundes entlang der Hauptstraße weiterführen zu können. Im vergangenen Jahr wurde der Förderantrag nicht berücksichtigt, weil die Stadt kurz zuvor für den Marktplatz Förderung erhielt.
Dieses Jahr stehen die Aussichten für eine Förderung gut. Deswegen kann auch damit gerechnet werden, dass in diesem Jahr schon mit Sanierungsmaßnahmen in diesem Bereich begonnen werden kann.
Nach den geänderten Förderrichtlinien ist für die Bezuschussung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen Voraussetzung, dass die Stadt ein sogenanntes „städtebauliches Entwicklungskonzept“ vorlegt, in dem sie ihre Entwicklungsziele darlegt und begründet, so dass für den Fördergeber auch nachvollziehbar ist, weswegen bestimmte Bereiche innerhalb der Stadt in die Sanierungsförderung aufgenommen werden sollen. Dieses Entwicklungskonzept ist zwischenzeitlich Voraussetzung für die Bewilligung von Sanierungszuschüssen von Land und Bund.
Bürgermeister Schuhmacher hat dem Gemeinderat vorgeschlagen, die die Stadt bisher betreuende, auf Sanierungen spezialisierte Gesellschaft, die STEG (Stadtentwicklungsgesellschaft) mit der Erstellung eines Entwicklungskonzepts zu beauftragen. Die hierfür anfallenden Kosten würden im Übrigen auch gefördert.
Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung hierüber befinden.