Mittwoch, 31. Oktober 2012

Wurden die Kosten beim Erweiterungsbau des Gymnasiums im Vorfeld falsch mitgeteilt?


Der Gemeinderat hatte sich in seiner letzten Sitzung mit der Kostenberechnung für den Erweiterungsbau des Gymnasiums zu befassen.
In dieser Sitzung hat Bürgermeister Schuhmacher den Räten mitgeteilt, dass sich die Kosten für die Erweiterung nach den Berechnungen des beauftragten Architekten, Joachim Bühler auf 1,8 Mio € belaufen würden.

Die Kostenberechnung beruht auf der endgültigen, mit der Schule abgestimmten Planvariante.
Im Haushalt 2012 sind für die Massnahme 1,35 Mio € finanziert. Da sich das Bauvorhaben auch in das Jahr 2013 erstreckt, müssen im Haushalt 2013 weitere 450.000€ bereitgestellt werden.

Die CDU Fraktion nahm die Mitteilung des Bürgermeisters zum Anlass, in der Ausgabe des Stadtspiegels Nr.42 vom 18.10.2012, zu kritisieren.

Nach Ansicht der CDU habe der Bürgermeister ein Kostenreduzierung um 200.000€ vorgeschlagen, die nicht haltbar gewesen sei. Er habe damit die Räte getäuscht.

Bürgermeister Schuhmacher weist den Vorwurf der CDU weit von sich. Der ursprüngliche Plan zur Erweiterung des Gymnasiums sah vor, dass die Erweiterung genau an die Aula „angedockt“ werden sollte. Eine mit der Schule abgestimmte Planvariante macht das Bauvorhaben nach einer Kostenschätzung des Bauamtes günstiger. Die Reduzierung war auch deswegen angeregt, weil offensichtlich war, dass das Bauvorhaben im Jahr 2012 nicht fertig gestellt werden kann und von daher ohnehin, der Haushaltsansatz nicht ausgeschöpft werden kann. In seinem solchen Fall macht es Sinn zu korrigieren, teilt der Bürgermeister mit.

Im übrigen ist es bei jedem Bauvorhaben so, dass zunächst lediglich eine Kostenschätzung Grundlage für den Haushaltsansatz ist.
Erst nachdem ein Architekt mit der erweiterten Entwurfsplanung beauftragt worden ist, können annähernd verlässliche Aussagen über die Gesamtkosten gemacht werden. Diese liegen nun, vor Beginn der Baumassnahme in einer verlässlichen Kostenberechnung vor. In dieser Kostenberechnung sind auch die Kosten einer neuen Heizung beinhaltet, was bei der Kostenschätzung für den Erweiterungsbau nicht der Fall gewesen ist, weil eben dort nicht das Gesamtgebäude untersucht worden ist.
Dass Bürgermeister Schuhmacher vor Baubeginn nun eine umfassende Kostenberechnung vorlegt ist insofern vorteilhaft, als dass der Gemeinderat über jeden einzelnen Punkt des Bauvorhabens diskutieren kann. Insoweit versteht der Bürgermeister die Kritik der CDU Fraktion beim besten Willen nicht.

„Transparenter kann ein Verfahren wohl kaum sein. Weshalb die CDU von Kostensteigerung spricht, ohne die Hintergründe zu kennen, ist mir nicht verständlich, zumal den Fraktionsvorsitzenden im Rat, also auch dem CDU Fraktionsvorsitzenden Tobias Schumacher die Kostenberechnung umfassend vom Architekten im Rahmen eines Gesprächs beim Bürgermeister erläutert worden ist. Die anderen Fraktionsspitzen haben die Erläuterungen verstanden.“ teilt der Bürgermeister abschließend mit. 

Quelle: Stadtspiegel Spaichingen, Oktober 2012

Gemeinderat lässt sich in Sachen „Bebauungsplan Hauptstraße“ von Presse unnütz instrumentalisieren


Vielen Spaichingerinnen und Spaichingern ist die Architektur der Erwin Teufel Schule ein Dorn im Auge. Dies nicht nur, weil das damals vom Kreistag beauftragte Architekturbüro einen Bau errichten ließ, der in der Nachbarschaft zur Hofener Kirche und zur Moschee, die auf der gegenüberliegenden Straßenseite liegt, zum Teil wie ein einfacher Klotz empfunden wird und viele die Meinung haben, er würde nicht in das Stadtbild passen. Es wird auch die Meinung vertreten, dass das Flachdach der Schule untypisch für Spaichingen sei.

Nächstes Bauvorhaben: St.Agnes. Das erst vor drei Jahren genehmigte Gebäude wird bisweilen kritisiert, weil die Baurechtsbehörde der Stadt auch hier ein Flachdach „durchgehen“ ließ. Zumindest habe man bei diesem Gebäude auf eine dreistöckige Bauweise gedrängt, was das ganze etwas abmildert. Spaichingen typisch sei der Bau aber nicht.

Nun was ist denn Spaichingen typisch? Was muss denn Bebauung an der Hauptstrasse haben, damit sie typisch ist? Wie soll denn das Stadtbild aussehen, damit der Besucher und der Durchfahrende, aber auch die Bürger selbst, das Stadtbild als schön und zum Verweilen empfinden?

All das sind Fragen, die eine Baurechtsbehörde bei Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens nicht stellt und nicht stellen darf. Soweit für ein Gebiet – wie etwa die Hauptstraße – kein Bebauungsplan, der die Bauweise exakt vorschreibt, - vorhanden ist, prüft die Baurechtsbehörde bei Antragstellung eines Bauherrn, ob sich das beabsichtigte Bauvorhaben in die Umgebungsbebauung „einfügt“. Einfügen heißt, dass nach Größe des Bauvorhabens und Ausnutzung des Grundstücks eine ähnliche Bebauung genehmigt werden soll, damit ein einheitliches Stadtbild entsteht.
Das Problem bei der Hauptstraße ist allerdings, dass kein einheitliches Stadtbild erkennbar ist. Der Marktplatz mit Flachdachbauten in drei- oder mehrgeschossiger Bauweise, die Erwin Teufel Schule, Sankt Agnes usw. auf der einen Seite und mehrgeschossige Geschäfts- und Wohnhäuser mit Satteldächern auf der zweiten Seite. Ein bunter Mix von Architektursprachen der letzten 80 Jahre. Historische, erhaltenswerte Bausubstanz, die die historische Identität einer Stadt wiedergibt, ist leider nicht mehr erkennbar.


Gemeinderat legt Gestaltungsgrundsätze fest

In einem solchen Fall – wie der Hauptstraße - ist es nur folgerichtig, dass der Gemeinderat das Zepter in die Hand nimmt und Kriterien festlegt, wie die Bebauung an der Hauptstraße aussehen soll. Dies auch deswegen, weil die Baurechtsbehörde keine Möglichkeit hat, auf die Gestaltung der einzelnen Häuser Einfluss zu nehmen, wenn, sehr unterschiedliche Bebauung vorhanden ist.

Nachdem die Baurechtsbehörde gegenüber dem Marktplatz auf dem Areal der ehemaligen Fa. „Funk Däuble“, ein Wohn- und Geschäftshaus, welches von der Fa.Gulden an dieser Stelle errichtet wird, genehmigt hat, welches mit einem Flachdach versehen werden soll, war der Unmut in der Bevölkerung zum Teil groß, weil eben davon gesprochen wurde, die Stadt würde immer mehr Flachdächer genehmigen. Das Stadtbild würde sich so verändern, dass „Spaichingen“ verloren ginge. Wo sind denn die alten Fabrikantengebäude, wo sind denn die Wohn- und Geschäftshäuser der ersten Generation, wo denn die herrschaftlichen Brauereianwesen mit Gasthofgebäuden. Sie alle seien einer modernen Architektur gewichen, die Spaichingen keine Identität zu verleihen vermag, so das Credo der Architekturkritiker.

Die Diskussion um Flachdächer griff die FDP Fraktion im Gemeinderat auf und beantragte ein Bebauungsplanverfahren für den Bereich der Hauptstraße, um Gestaltungsgrundsätze für die Zukunft zu haben, die der Baurechtsbehörde Maßstäbe für die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben an die Hand geben soll, zum zweiten aber auch gewährleistet wird, dass eine einheitlichere Bebauung das Straßenbild der Zukunft sichert.

Deswegen hat der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, um regulierend zu lenken. Das ist auch Aufgabe eines Gemeinderates, der in diesem Fall die Aufgaben der Stadtbildentwicklung an sich gezogen hat.

Warum aber plötzlich diese Unruhe? Was läuft im Hintergrund? Gibt es da etwas, was die Bevölkerung eben nicht weiß? Soll der Gemeinderat instrumentalisiert werden? Lässt er sich vor Privatinteressen spannen?

Sofern die Gemeinde die Architektur in einem Bebauungsplan regeln will, sieht das Baurecht vor, dass Bauvorhaben in dem Gebiet, für welches der Bebauungsplan aufgestellt werden soll, erst dann genehmigt werden sollen, wenn der Bebauungsplan und dessen Inhalte feststehen. Schließlich will man das, was man in einem Bebauungsplan regeln will, nicht durch vorab genehmigte Bauten vereiteln, bzw. den Zustand verschlechtern.
Die Gemeinde erreicht dieses Ziel mit einer sogenannten Veränderungssperre, die der Gemeinderat auch bei Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen hat und um die sich nun die Geister streiten.

Grund des Anstoßes ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben der Fa. Baubüro Jung GmbH an der Hauptstraße.
Der Bauträger hat ein Bauvorhaben genehmigt haben wollen, was mit einem Flachdach vorgesehen ist. Dieses Bauvorhaben ist mit der Veränderungssperre zunächst nicht genehmigungsfähig.
Nachdem der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes und eine Veränderungssperre beschlossen hatte, sind Vertreter des Baubüros an Gemeinderäte herangetreten und haben mächtigst interveniert.
Dies veranlasst nun einige Gemeinderäte, den Stein über die Veränderungssperre erneut ins Rollen bringen zu wollen.
Da stellt  man sich schon die Frage, weshalb eigentlich, weil die Stadt mit dem Gemeinderatsbeschluss doch gerade ihre Planungsabsicht bekundet hat und erst darüber diskutieren will, was künftig genehmigt werden soll und was nicht.
Es stellt sich die Frage, ob die Privatinteressen des Bauträgers aus welchem Grund auch immer möglicherweise einen höheren Stellenwert haben als das öffentliche Wohl.

Doch zunächst der Reihe nach:

Wo sind Privatinteressen und welchen Stellenwert hat das öffentliche Wohl?

Das ganze Verfahren wäre nicht so interessant, gäbe es – gerade bei diesem Bauvorhaben – nicht eine interessante Vorgeschichte, die man wissen muss, um die Brisanz gerade dieses Falles richtig einordnen zu können.

Die Fa. Baubüro Jung hat noch bevor der Rat einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst hat, bei der Baurechtsbehörde der Stadt Spaichingen einen Bauantrag für ein Gebäude an der Hauptstraße auf dem Grundstück gegenüber der Bäckerei Merkt – unweit der Stadthalle – gestellt. Nach dem Willen der Bauherren soll das Grundstück sehr stark bebaut, d.h. hoch ausgenutzt werden, zugleich soll das Gebäude ein Flachdach erhalten.

Nach Antragstellung hat Bürgermeister Schuhmacher mit dem Geschäftsführer der Fa.Jung und deren Architekten ein Gespräch geführt, in dem er darauf hingewiesen hat, dass das beantragte Bauvorhaben nicht wie beantragt genehmigt werden könne, weil die Ausnutzung des Grundstücks zu hoch sei. Es seien nachteilige Folgen für die Nachbarbebauung zu befürchten, (Schattenwirkung etc) im Übrigen sei mit der Auslastung des Grundstücks in beabsichtigter Form, eine zu hohe Verdichtung gegeben. Bürgermeister Schuhmacher bat die Fa.Jung die Planung auf den Hinweis hin zu überdenken und das Bauvorhaben „abzuspecken“. Zugleich bat er darum, dass sich die Fa.Jung überlegen möge, ob sie das Bauvorhaben mit einem Dach versehen könne, was besser in die Umgebungsbebauung passen würde, weil eben dort in diesem Bereich fast alle Gebäude eine Satteldachform aufweisen würden.

Anstelle die Anregungen der Baurechtsbehörde und des Bürgermeisters aufzugreifen, haben die Geschäftsführer der Fa.Jung – ohne den Hinweis umzusetzen, um damit eine Genehmigung zu erhalten, alle Gemeinderäte angeschrieben und hierin auf ihr Bauvorhaben hingewiesen. Zugleich wurde dafür geworben, dass dieses Bauvorhaben ein Gewinn für die Stadt sei. Ein ungeheuerlicher Vorgang aus Sicht des Verwaltungschefs. Bürgermeister Schuhmacher ließ den Geschäftsführer telefonisch wissen, dass die Baurechtsbehörde, also die Genehmigungsbehörde, die Stadt Spaichingen und nicht der Gemeinderat sei. Dieser habe die Möglichkeit einen Bebauungsplan aufzustellen, jedoch nicht die Möglichkeit, das Bauvorhaben zu genehmigen.

Bis dato ist kein geänderter Bauantrag der Fa.Jung eingegangen, vielmehr beharrt man darauf, das Bauvorhaben in der Art und in dem Umfang genehmigt zu bekommen, wie man eben bauen will. Das informelle Nein der Baurechtsbehörde im Vorfeld spielt für den Bauträger hierbei keine große Rolle.

Offensichtlich ist der Einfluss des Bauträgers auf einzelne Räte doch größer als gedacht, denn nur so erklärt sich, weshalb man nun nach Beschluss über die Veränderungssperre redet, obgleich sie beschlossen worden ist.

Wer vertritt welche Interessen?

Mit dem Beschluss des Gemeinderates einen Bebauungsplan aufzustellen und mit dem Beschluss keine Bauvorhaben mehr zu genehmigen, bis der Bebauungsplan rechtskräftig ist, ist das Bauvorhaben der Fa.Jung zunächst zurückgestellt. Der Gemeinderat hat zwar die Möglichkeit das Bauvorhaben so massiv, wie es beantragt wurde, zuzulassen, in dem er im Bebauungsplan entsprechende Möglichkeiten schafft; die Fa.Jung ist jedoch an den Zeitplan des Bebauungsplanes gebunden, was offensichtlich nicht gewünscht ist. Denn nur so erklärt sich, dass Gemeinderäte nunmehr öffentlich Meinungen kundtun, die mit dem eigentlichen Verfahren nichts zu tun haben.


CDU Fraktion ändert Meinung zur Veränderungssperre

Besonders interessant hierbei ist die Haltung der CDU Fraktion im Gemeinderat und die Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden in der Schwäbischen Zeitung zu diesem Sachverhalt. Er teilt über die Tageszeitung mit, der Beschluss zur Veränderungssperre sei rechtswidrig, weil ein angeblich befangenes Gemeinderatsmitglied an dem Beschluss mitgewirkt haben soll; man wolle die Rechtsaufsicht mit der Prüfung beauftragen, so ist es in der Zeitung zu lesen.

Interessant ist, dass es gerade die CDU Fraktion noch vor eineinhalb Jahren war, die – wegen eines Bauvorhabens - einen Bebauungsplan an der Dreifaltigkeitsbergstraße und den Erlass einer Veränderungssperre beantragt hatte.

Zur Erinnerung:

In der Nachbarschaft des Privathauses des ehemaligen CDU Fraktionsvorsitzenden Dr.Oehrle, wurde ein Mehrfamilienhaus zum Bau von einer in Dürbheim ansässigen Bauträgerfirma beantragt. Diese hatte das Nachbargrundstück erworben und wollte dort ein Mehrfamilienhaus errichten.
Auch dort gab es keinen Bebauungsplan. Die Baurechtsbehörde der Stadt und der Bürgermeister haben damals im Vorfeld mitgeteilt, dass das beantragte Bauvorhaben nicht genehmigt werden könne, weil es eben zu massiv und die Ausnutzung des Grundstücks zu hoch sei. Das Bauvorhaben wäre also auch ohne Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig gewesen.

Plötzlich kam ein Antrag der CDU Fraktion in den Gemeinderat, dass ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll und – wen wundert es – eine Veränderungssperre beschlossen werden sollte. Damals war es aus Sicht der Fraktion der CDU notwendig, eine Veränderungssperre und einen Bebauungsplan nur wegen eines einzelnen Bauvorhabens zu erlassen, heute just eineinhalb Jahre danach will man für das gesamte Gebiet der Hauptstraße keine Veränderungssperre, weil man eben jetzt ein Bauvorhaben genehmigt wissen will.

Damals waren es reine Privatinteressen von Nachbarn, denen man mit der Veränderungssperre zum Recht verhelfen wollte, in dem heute zu entscheidenden Fall sind es reine Privatinteressen eines Bauträgers, denen man mit Verhinderung der Veränderungssperre zum Recht verhelfen will.

Dies nun damit zu begründen, der Beschluss über die Veränderungssperre sei nicht rechtmäßig, weil ein befangenes Ratsmitglied mitgewirkt habe, wirft einen großen Schatten auf die gesamte Angelegenheit.

Dies auch deswegen, weil an der Dreifaltigkeitsbergstraße, das Bebauungsplanverfahren „ruht“, nachdem der Dürbheimer Bauträger das Grundstück inzwischen an einen Nachbarn verkauft hat, dem es möglicherweise wichtig war, damit die Ausgangsbasis für Verkaufsverhandlungen zu verbessern.
Ein Druck für die Dreifaltigkeitsbergstraße einen Bebauungsplan zu erlassen, besteht offensichtlich derzeit nicht mehr, zumal Bürgermeister Schuhmacher schon im Vorfeld, darauf hinwies, dass ein solcher Plan, wie ihn die CDU Fraktion wollte, rechtswidrig sein dürfte, weil er keinerlei städtebauliches Ziel erkennen lasse.

Ein gleichgelagerter Fall also der nach Ansicht Bürgermeister Schuhmacher – je nach politischer Opportunität – beurteilt werden soll. „Das kann doch nicht sein, wenn man sich verpflichtet hat, dem öffentlichen Wohl zu dienen“ argumentiert Schuhmacher verärgert über die Beiträge der Gemeinderäte in der Schwäbischen Zeitung zu diesem Thema.

Was heißt für den Grünen Fraktionschef Alexander Efinger ein überstürztes Verfahren?

Grünen Fraktionschef Alexander Efinger wird in der Tageszeitung zitiert, der Beschluss zum Bebauungsplan für ein solch großes Gebiet wie die Hauptstraße, wie jetzt beschlossen worden sei, sei für ihn überstürzt.
Auch diese Äußerung verwundert den Bürgermeister, zumal er bei jedem Bebauungsplanverfahren den Gemeinderäten auch die einzelnen Verfahrensgänge umfassend erläutert.

„Wie kann Herr Efinger als Gemeinderat so etwas in der Öffentlichkeit sagen, wenn er doch weiß, dass der Beschluss nur die Einleitung eines umfassenden Verfahrens, welches noch bevor steht, darstellt“ sagt der Bürgermeister.
Gerade bei großen Abschnitten wie der Hauptstraße macht ein Bebauungsplan Sinn, weil sich das Verfahren in verschiedene Abschnitte teilt und im Verfahren alle Behörden und betroffene Bürger beteiligt werden.

„Wir haben uns für ein Verfahren entschieden, welches größtmögliche Transparenz und Bürgerbeteiligung bietet. Wir haben entschieden, dieses Verfahren zu wählen und stehen damit am Anfang des Prozesses. Was soll also da überstürzt sein“ sagt Schuhmacher.

Gerade nach der Argumentation von Herrn Efinger macht eine Veränderungssperre Sinn. Wenn man sich nämlich Zeit lassen will, verhindert man mit der Veränderungssperre, dass zwischenzeitlich unerwünschte Bauten genehmigt werden müssten.


Dass dann zum krönenden Abschluss die Redakteurin des Heuberger Boten in ihrer Ansichtssache von einem Hau-Ruck Verfahren spricht kann nur mit Ahnungslosigkeit über  Zusammenhänge bewertet werden, die sie eigentlich kennen müsste, weil sie als Redakteurin schon seit Jahren Bebauungsplanverfahren begleitet.

Was ist jetzt mit der Befangenheit?

Wirkt ein befangenes Ratsmitglied bei der Beschlussfassung über die Veränderungssperre und den Bebauungsplan mit, dass ist der Beschluss rechtswidrig.

Der rechtswidrige Beschluss über den Bebauungsplan wird durch den weiteren Beschluss im Bebauungsplanverfahren zur Auslegung des Bebauungsplanes geheilt.

Die Veränderungssperre selbst muss nicht erneut im Gemeinderat behandelt werden. Selbst wenn der Gemeinderat diese nun nicht mehr wollte, was nur damit begründet werden könnte, dass man Privatinteressen schützen will, hat die Baurechtsbehörde über das Bauvorhaben zu entscheiden. Dass sie das beantragte Bauvorhaben für nicht genehmigungsfähig hält, hat sie schon im Vorfeld den Antragstellern mitgeteilt.

Quelle: Stadtspiegel Spaichingen, Oktober 2012


Donnerstag, 25. Oktober 2012

Man staunt nur noch über die Arbeit des Monopolblattes "Schwäbische-Zeitung"

Hierzu ein Auszug aus der Neuen Bürgerzeitung

Statt Hotelträumen gibt es italienische Mode

Gebäudebesitzer wundert sich über Aussagen: „Erfuhren alles aus der Zeitung“
„Im Hotel Schuhmacher wird schon die Rezeption eingebaut!“, so lautete der ironische Kommentar eines Spaichingers, der beobachtet hatte, dass sich im ehemaligen Sauter-Gebäude etwas tut. Denn die Erwartungshaltung war groß, dass dort das nächste Stadthotel entsteht, das im März vollmundig angekündigt worden war. Bloß, wie sich jetzt herausgestellt hat, wussten die Eigentümer des Gebäudes nichts von Pressegesprächen, Vorverträgen, Architekten-Skizzen und Zeitplänen. „Wir erfuhren all das auch aus der Zeitung“, erklärt der Eigentümer auf unsere Anfrage hin…Bis heute bei einer Maklerfirma zum Verkauf ausgeschrieben ist das Hermann-Gebäude. Der in dem Gebäude lebende Hausmeister, der früher das Radiogeschäft Hermann hatte, ist zwischenzeitlich überraschend gestorben…
(Schwäbische Zeitung. Zitate von Anonymen? Selbst erfunden? Hausmeistertod? Mit Deutsch wieder mal auf dem Kriegspfad? Sieben Monate hat das Lokalblatt recherchiert, um diese “Neuigkeit” zu verkünden? Könnte es sein, dass die Redaktion nicht weiß, was wirklich Sache ist?)

Ansichtssache
Heiße Luft wärmt auch

Wenn es nicht so ärgerlich wäre, dann wäre es eine Steilvorlage für die Fasnet „Welcome to the Hotel Primstadt Spaichingen!“ Dass man Pläne und Überlegungen kundtut und sich dann auch alle freuen, das ist ja wunderbar. Dass man aber vermeintliche Erfolgsmeldungen ausgerechnet drei Tage vor einer Wahl raushaut, die sich dann als Luftnummer erweisen, das ist schon fast Irreführung der Öffentlichkeit…dazu fällt einem schon fast nichts mehr ein.
(Schwäbische Zeitung. Wann ist dem Lokalblatt mal was eingefallen zu seiner Existenzberechtigung? Warum nicht mal die eigenen Berichte lesen? Wie titelte die selbe Schreiberin am 8.März? “Anleger wollen Stadthotel bauen – Bei positiver Standortanalyse soll es noch in diesem Jahr los gehen…Erste Zeichungen für ein Hotel im ehemaligen Klavierhaus Sauter hat Architektin Ita Gagro jüngst Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher gezeigt. Waldemar Sachs sagt, er habe Kapitelanleger an der Hand, die gerne investieren würden. Mitbeteiligt ist Architektin Sylvia Krody”.   Ist es etwas Neues, dass mögliche Projekt-und Investitionspläne bekannt werden? Oder ist die Redaktion hinter dem Mond daheim, wo immer täglich das Murmeltier zur Bürgermeisterwahl in Spaichingen grüßt? Wer hat denn damals “heißt Luft” verbreitet und offenbar nie mehr nachgefragt bei den selbst genannten Personen? Sieben Monate gepennt? Wer hat ein Hotel Schuhmacher angekündigt?)

Quelle: Neue Bürgerzeitung vom 25.10.2012 - www.neuebuergerzeitung.de