Donnerstag, 26. April 2012

Schwäbischer Verlag und Regina Braungart vor Gericht erfolglos


Nachdem die Lokalredakteurin des Heuberger Boten, Frau Regina Braungart am 14. September des vergangen Jahres mit einem Artikel „Spaichingen baut und baut“ die Bebauungspolitik der Stadt bisweilen kritisiert hat und in einer mit ihrem Bild abgedruckten Ansichtssache, ihre Auffassung wie folgt auszugsweise kundtat:

Liebe Spaichingen, wenn Sie bauen, verlassen Sie sich bloß nicht darauf, was Ihnen aus dem Rathaus gesagt wird….“
(Auszug aus dem Zeitungsbericht vom 14.09.2012, dort Ansichtssache Regina Braungart)

hat die Stadt Spaichingen hierauf reagiert und in der Ausgabe des Stadtspiegels am 22.09.2011 eine aus ihrer Sicht notwendige und in der vor bezeichneten Stadtspiegelausgabe so bezeichnete Richtigstellung veröffentlicht. Unter anderem ist in der Stadtspiegelausgabe auch die an Frau Braungart mit der Bitte um Veröffentlichung gerichtete Stellungnahme der Verwaltung veröffentlicht worden, die Frau Braungart nur auszugsweise und verändert im redaktionellen Teil der Berichterstattung wiedergegeben hatte.

Dies war dem Schwäbischen Verlag und der Redakteurin Regina Braungart offensichtlich doch zu unangenehm, weswegen der Verlag auf die Richtigstellung und Veröffentlichung im Stadtspiegel gerichtlich gegen die Stadt mit der Begründung vorgegangen ist, die im Stadtspiegelbericht gemachten Aussagen seien zum einen unwahr und zum zweiten seien es keine Meinungsäußerungen, sondern Tatsachenbehauptungen der Stadt, die widerrufen werden müssten. Die Stadt habe – nach Auffassung Antragsteller bei Gericht (Schwäbischer Verlag und Regina Braungart) eine Erklärung abzugeben, solche Behauptungen – wie im Stadtspiegel bisweilen aufgestellt – zukünftig zu unterlassen.
Die von der Stadt erbetene Unterlassungserklärung sollte in einem „Eilverfahren“ abgegeben werden, weil die Antragsteller behaupteten, es bestehe die Gefahr, dass die Stadt, solche Erklärungen auch in Zukunft im Stadtspiegel wiederholen werde.

Diesem Antrag ist das Verwaltungsgericht Freiburg in seiner Entscheidung am 30.03.2012 nicht gefolgt. Da seit der Stadtspiegelausgabe und dem verwaltungsgerichtlichen Urteil inzwischen über 6 Monate vergangenen waren, ohne dass in der Sache im Stadtspiegel erneut berichtet wurde, hat das Gericht keine Wiederholungsgefahr gesehen und den Antrag des Schwäbischen Verlags und von Regina Braungart

                               abgelehnt.

Rechtsmittel gegen diese Entscheidung wurden weder vom Schwäbischen Verlag noch von Frau Braungart eingelegt.

Quelle: Stadtspiegel Spaichingen Ausgabe 26.04.2012

Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen – Heuberger Bote „verfälscht“ in seiner Darstellung


Eine komplexe Materie, die eigentlich nur von Insidern vollumfänglich verstanden werden kann ist seit über dreißig Jahren Stein des Anstoßes. Die „Überschrift“ – Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen. Der Inhalt um den es geht beschäftigt schon seit Jahrzehnten die Bürgermeister der Stadt Spaichingen und der Umlandgemeinden, als auch die mit der Materie betrauten Verwaltungsmitarbeiter der Stadt Spaichingen als sogenannter erfüllender Gemeinde.

Die aus dem Jahr 1972 stammende Vereinbarung zwischen den Gemeinden Balgheim, Böttingen, Mahlstetten, Denkingen, Dürbheim, Hausen o.V., Frittlingen und Spaichingen legt fest, dass die Stadt Spaichingen für die anderen Gemeinden bestimmte Aufgaben zu übernehmen hat. Dies wurde so festgelegt, weil die Gemeinden zum Zeitpunkt der Vereinbarung nicht über die notwendige Verwaltungskraft verfügt hatten, um die Aufgaben selbst zu erledigen. Aufgaben die die Stadt Spaichingen für die Gemeinden erfüllt sind die Bauleitplanung, Aufgaben der Straßenplanung und deren Ausführung, sowie im wesentlichen das Haushaltswesen. Soweit Aufgaben alle Gemeinden gleichmäßig betreffen, wie etwa die Weiterentwicklung von Bauflächen ist ebenso die Verwaltungsgemeinschaft zuständig.

Die Gemeinde Aldingen ist zum 1.07.1975 zur Verwaltungsgemeinschaft hinzugekommen. Für sie erfüllt die Stadt Spaichingen als erfüllende Gemeinde keine Aufgaben und nimmt nur für Aldingen auch Aufgaben wahr, soweit eine Aufgabe von allen Gemeinden zu erledigen ist.

Allen Gemeinden wurde nach den Bestimmungen des Vertrages eine Stimme eingeräumt und zwar unabhängig von Einwohnergröße und Finanzierungsanteil an der Gemeinschaft.
Da Aldingen seine Aufgaben mit eigener Verwaltung erfüllt zahlt Aldingen pro Jahr nur einen symbolischen Anteil an der Gemeinschaft in Höhe von 1400 €, hat aber im Gegenzug vollen Stimmenanteil.
Spaichingen hätte mit seiner Einwohnergröße annähernd 175.000 € an die Gemeinschaft zahlen müssen und würde damit mehr als alle anderen Gemeinden zahlen. Gleichzeitig hat Spaichingen aber auch nur eine Stimme in der Gemeinschaft.

In der Vergangenheit hat Spaichingen den Gemeinden Zugeständnisse gemacht, weil die Gemeinden inzwischen über größere Verwaltungen als zur Gründerzeit verfügen und Aufgaben selbst übernehmen oder beispielsweise Aufgaben der Bauleitplanung an private Ingenieursbüros übergeben. Im Gegenzuge wurde Spaichingen bei der an die Gemeinschaft zu zahlende Umlage entlastet. (zuletzt bis 2008 zu zahlen 4 € pro Einwohner)

Nachdem die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen auf ihren Antrag hin, der auf das Betreiben der Stadt Spaichingen zurückgeht und dem die anderen Gemeinden zugestimmt haben, zum 1.07.2005 zusätzliche staatliche Aufgaben vom Land übertragen bekommen hat (sog. Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde) entfachte sich die Auseinandersetzung an der Verteilung der Einnahmen aus dieser Tätigkeit der Stadt.

Nachdem die Bürgermeister der anderen Gemeinden der Aufgabenübernahme nur mit der Maßgabe zugestimmt hatten, dass die Stadt Spaichingen sämtliche Kosten zu tragen und auch für etwaige Verluste aus dieser Tätigkeit aufkommen müsse – dem Spaichingen im übrigen auch zugestimmt hat -  entfachte erstmals im Jahr 2007 die Frage, wie etwaige Mehreinnahmen zu verteilen seien. Bürgermeister Schuhmacher machte hier unmissverständlich die Interessenlage Spaichingens geltend, nämlich dass Spaichingen auch etwaige Mehreinnahmen im eigenen Haushalt verbuche, wenn es das volle Risiko der Kosten trage.
Dies wollten die Bürgermeister nicht akzeptieren und riefen die Rechtsaufsicht – das Landratsamt Tuttlingen – zur Klärung dieser Frage an.

Beantwortend teilt das Landratsamt Tuttlingen – entgegen der nicht zutreffenden Berichterstattung des Heuberger Boten vom vergangenen Samstag  - mit Schreiben vom 12.02.2008 klarstellend und deutlich mit, dass

„die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde kostendeckend über Gebühren, Bußgelder und entsprechende Landeszuweisungen zu finanzieren sind, so dass eine Mehrbelastung der Mitgliedsgemeinden ausgeschlossen ist.  Soweit … Überschüsse entstehen, wird die Auffassung vertreten, dass …. diese beim Aufgabenträger (erfüllende Gemeinde) und so nach dem Gesamtdeckungsprinzip im Haushalt der Stadt Spaichingen verbleiben“

Anm. der Redaktion: Auszug aus dem Antwortschreiben des LRA Tuttlingen vom 12.02.2008

Damit waren die Bürgermeister der Umlandgemeinden, erstaunlicherweise auch Aldingen nun gar nicht einverstanden.
Da Bürgermeister Schuhmacher als Vertreter der Stadt Spaichingen nach der eindeutigen Stellungnahme des Landratsamtes zur Interessenswahrung der Stadt selbstverständlich nicht bereit gewesen ist, - wie von den Bürgermeistern gewünscht – Einnahmen im Haushalt der Verwaltungsgemeinschaft aus der Tätigkeit der unteren Verwaltungsbehörde zu verbuchen, erfolgte die prompte Reaktion.
Der Bürgermeisterausschuss und das für die Verwaltungsgemeinschaft, ähnlich einem Gemeinderat, zuständige Organ der Verwaltungsgemeinschaft beschloss, dass Spaichingen ab diesem Zeitpunkt eben, im Haushalt der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen nicht mehr nur 4 € pro Einwohner, sondern die gleiche Einwohnerumlage wie alle anderen Gemeinden – mit Ausnahme von Aldingen – zahlen solle. Dies wären im Durchschnitt ca.15 € pro Einwohner an die Gemeinschaft.

Bürgermeister Schuhmacher war hiermit nicht einverstanden und widersprach sämtlichen Haushaltsbeschlüssen der Verwaltungsgemeinschaft seit dem Jahr 2008, die die Gemeinschaft mit der Stimmenmehrheit und gegen de Stimme Spaichingens auf den Weg bringen wollten.

Begründend trug er vor, Spaichingen habe – genau wie Aldingen auch – nicht mehr von der Gemeinschaft als dass es nur – wenn überhaupt - von den gemeinsamen Erledigungsaufgaben, die allen Gemeinden zugute kommen, wie der Flächennutzungsplanung profitiere.
Sämtliche Aufgaben, die Spaichingen für die anderen Gemeinden erbringt, erbringt die Stadt für sich selbst mit eigenem Personal und auf eigene Kosten, die ausschließlich im städtischen Haushalt dargestellt werden. Im Gegensatz zu den anderen Gemeinden profitiere Spaichingen von der Gemeinschaft diesbezüglich nicht und dürfe nicht für etwas zahlen, für was es keine Gegenleistung erhält. So sehe es – nach Auffassung Schuhmachers auch das Gesetz vor, weswegen er als Interessenvertreter der Stadt Spaichingen gehalten sei, diese Frage, nämlich ob Spaichingen überhaupt bezahlen müsse, klären zu lassen.
Nach Auffassung Schuhmachers könne die Situation Spaichingens nicht anders sein, als die der Gemeinde Aldingen, die ja auch ihre Aufgabe selbst mit eigenem Personal erledigt und dafür nichts in der Verwaltungsgemeinschaft zu zahlen hat.

Nach dem Vertrag hat bei offenen Fragen die Rechtsaufsichtsbehörde -  das Landratsamt  - vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu entscheiden. Die Aufgabe des Landratsamtes ist nach dem Vertrag der Verwaltungsgemeinschaft die Funktion des Schlichters nicht diejenige des Richters. Es hat also einen, seiner Rechtsauffassung nahe kommenden, Interessen ausgleichenden Vorschlag zu machen.

Die Rechtsaufsicht wurde im April 2010 um Streitschlichtung gebeten. Ein Schlichtungsvorschlag ist am 19.04.2012 vom Landratsamt nach Gesprächen mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft unterbreitet worden.

Der Schlichtungsvorschlag, der – wie gesagt – keine abschließende rechtliche Beurteilung der in Fragen stehenden offenen Fragen vornimmt, sieht wie folgt aus:

  1. Die Stadt Spaichingen hat sich ab 2011 nur noch mit 25% (anstelle bisher ca.50%) der Kosten der Verwaltungsgemeinschaft zu beteiligen, soweit die Kosten über eine einwohnerbezogene Umlage, d.h.nicht jeder einzelnen Gemeinde direkt in Rechnung gestellt werden können, zu bezahlen sind.
  2. Der der Stadt Spaichingen zu gewährende Sachkostenzuschuss wird von 16% auf 20% erhöht.
  3. Die Parteien verpflichten sich einen neuen Vertrag unter Beteiligung von Vertretern der Rechtsaufsicht und des Städte- und Gemeindetages auszuhandeln, in dem die offenen rechtlichen Fragestellungen beantwortet und gesetzeskonform geregelt werden sollen.

Nach Auffassung Bürgermeister Schuhmachers eine komfortable Situation für Spaichingen, weil nach seiner Auffassung mit dem Schlichterspruch feststeht, dass auch das Landratsamt die Auffassung vertritt, dass Spaichingen nicht mit der gleichen Umlage an den Kosten der Gemeinschaft beteiligt werden dürfe, wie die übrigen Gemeinden. Der Gemeinderat der Stadt hat in seiner Sitzung am 24.04.2012 den Schlichterspruch für die Stadt Spaichingen mit der Maßgabe angenommen, dass

  1. etwaige Einnahmen der unteren Verwaltungsbehörde im Haushalt der Stadt Spaichingen verbleiben.
  2. Die Personalzuständigkeit für die Auswahl und den Einsatz des Personals für die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen bei der Stadt Spaichingen verbleibt und Spaichingen den anderen Gemeinden kein Mitsprachrecht bei der Personalauswahl einräumt. (Spaichingen rede bei der Personalauswahl der anderen Gemeinden nicht mit und wolle sich auch von anderen nicht vorschreiben lassen, wen es für welche Aufgabenerfüllung einstellt)
  3. Verhandlungsspielraum ist für Spaichingen die Frage, mit welchem Anteil Mitarbeiter, die für die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen arbeiten, auf den Haushalt der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen verteilt werden. (Die Verwaltungsgemeinschaft hat kein eigenes Personal. Die Mitarbeiter der Stadt Spaichingen werden – soweit sie für die Verwaltungsgemeinschaft tätig sind - mit einem Prozentsatz ihrer Beschäftigung auf den Haushalt der Verwaltungsgemeinschaft verbucht.)

Es bleibt nun abzuwarten, ob die anderen Gemeinden den Schlichterspruch akzeptieren wollen. Tun Sie dies nicht, können die offenen Finanzierungsfragen nur durch Richterspruch geklärt werden.

Fälschlicherweise teilt der Heuberger Bote in seiner Samstagsausgabe mit, Bürgermeister Schuhmacher sei eine Gehaltsstufe höher eingestuft, weil die anderen Gemeinden ihre Zustimmung gegeben hätten, dass die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen mit der Stadt Spaichingen untere Verwaltungsbehörde werde. Das stimmt natürlich nicht. Die Besoldungsstufe des Bürgermeisters der Stadt Spaichingen bemisst sich nach der Einwohnerzahl nicht nach den Aufgaben. Da er Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft ist, wird – zur Bemessung seiner Gehaltsstufe – die Hälfte der Einwohner der Umlandgemeinden, soweit die der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen angehören, der Einwohnerzahl der Stadt Spaichingen hinzugerechnet. Damit kommt der Bürgermeister der Stadt Spaichingen in die Gehaltsstufe eines Oberbürgermeisters einer Stadt mit über 20.000 Einwohnern.
Ebenfalls unrichtig ist die Darstellung des Heuberger Boten, wonach Spaichingen und Dürbheim auf der einen Seite, die anderen Gemeinden auf der anderen Seite stünden. Die Gemeinde Dürbheim hat einen eigenen, auf einen Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Dürbheim fußenden Vorschlag in die Schlichtungsgespräche eingebracht, der mit der Auffassung der Stadt Spaichingen nichts zu tun hat. Wenn die Redaktion von Lagern spricht ist dies – zumindest für Spaichingen und Dürbheim – falsch.

Wir haben Ihnen im Vorfeld eine umfassende Schilderung der bisherigen Vorgänge in der Verwaltungsgemeinschaft gegeben, um den zum Teil nicht nachvollziehbaren Artikel des Heuberger Boten soweit richtig zu stellen.

Quelle: Stadtspiegel Spaichingen Ausgabe 26.04.2012

Bürgermeister beginnt zweite Amtsperiode


Knapp fünf Wochen nach der Bürgermeisterwahl fand am Montag Abend dieser Woche die Vereidigung Bürgermeister Schuhmachers mit Einsetzung in sein Amt statt.

Den Rahmen für eine solche Veranstaltung schreibt die Gemeindeordnung vor. Die Amtseinführung des gewählten Bürgermeisters hat in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung stattzufinden.

Bürgermeister-Stellvertreterin Isabella Kustermann führte souverän durch die Sitzung. Da der wiedergewählte Bürgermeister seinen Amtseid in der Sitzung ablegt kann er nicht gleichzeitig als Vorsitzender des Rates die Sitzung leiten. Deswegen war es Aufgabe von Frau Kustermann, zur Sitzung einzuladen und die Sitzung zu leiten.
Nach der Amtseinführung teilte Schuhmacher mit, dass er auch in den nächsten acht Jahren ein parteiunabhängiger und – wenn nötig – streitbarer Bürgermeister sein wolle, wenn es darum ginge, die Interessen der Stadt Spaichingen zum Wohle der Mehrheit der Bürgerschaft zu vertreten. Ein Amtseid abzuleisten und auf die verfassungsrechtlichen Grundwerte zu schwören, sei für ihn nicht nur eine formale Sache, sondern eine Ehre. Es sei eine ehrenvolle Aufgabe als Bürgermeister und damit auch staatlicher Repräsentant, Sorge tragen zu dürfen für das Wohl und Wehe von Bürgerinnen und Bürgern, die sich in persönlicher Freiheit im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten entfalten wollen.

Als wichtige Aufgabenstellungen für die Zukunft skizzierte Schuhmacher die bereits von ihm im Wahlkampf dargelegten Themen, wie Kläranlagenerweiterung, Instandhaltung und Erneuerung gemeindlicher Straßen, Stadtsanierung, Sanierung der Alten Turnhalle und auch die Sanierung und Weiterentwicklung der Stadionhalle Unterbach. Das seien – nach der Darstellung Schuhmacher nur einige wenige Beispiele – die gemacht werden müssen, weil Instandsetzungsbedarf besteht und bei er keine großen politischen Diskussionen erwartet.

Es gebe aber auch Themenfelder, die die Landes- und Bundspolitik „von außen“ an die Kommunen herantragen, die gewichtigen politischen Zündstoff beinhalten. Diesbezüglich nannte Schuhmacher die Schulpolitik der Landesregierung, die die Verabschiedung vom dreigliedrigen Schulsystems auf den Weg gebracht hat. Die Errichtung von Gemeinschaftsschulen sei die bildungspolitische Zielrichtung, was – nach Ansicht Schuhmacher – das „Aus“ für die Hauptschulen bedeuten könne. Hier seien die Gemeinden als Träger, d.h. Betreiber der Schulen gefragt, weil sie sich überlegen müssen, wie sie auf solche Veränderungen reagieren wollen. Schuhmacher gehe es hierbei nicht darum, vom Rat irgendwelche politische Resolutionen gegen die Pläne der Landesregierung verabschieden zu lassen; ihm gehe es darum, die Schulen in der Stadt so umzubauen, dass die bildungspolitischen Ziele auch bedarfsgerecht umgesetzt werden können. „Das ist etwas neues, auf welches wir uns einzustellen haben und was den Rat in den nächsten Wochen und Monaten im Gespräch mit den Schulleitern beschäftigen wird“, so Schuhmacher.

Bürgermeister Schuhmacher betonte auch die Notwendigkeit der Schaffung weiterer Kindergartenplätze, die für Neubürger vorgehalten werden sollten, die von ortsansässigen Betrieben angeworben werden und die in der Regel nach Zuzug einen Platz in einer Einrichtung brauchen, um Familie und Berufsleben vereinbar zu machen.

„Wir müssen uns den gesellschaftlichen Wandlungen stellen. Zeiten verändern sich und Veränderung heißt auch die Aufgabe von Gewohntem. Wir leben in einer Zeit, die so schnelllebig geworden ist, dass wir auch uns verändern müssen, um in einer globalisierten Welt wettbewerbsfähig zu bleiben.“ sagte Schuhmacher. Für ihn bedeute dies, dass man zu lange inne halten darf. Der Gemeinderat müsse sich gerade mit diesen Veränderungen beschäftigen und definieren, wie er darauf reagieren will. Schuhmacher gehe es in Zukunft darum, nicht jede Kleinigkeit im Gemeinderat zu diskutieren. „Dazu haben wir keine Zeit, wenn wir uns auf die Veränderungen einstellen und zeitgerecht darauf reagieren wollen. An der Schulpolitik werde dies aktuell am besten deutlich.
Schuhmacher betonte darüber hinaus, dass ihm die Zusammenarbeit mit den Kirchen und den Vereinen auch in den kommenden Jahren wichtig sei, weil gerade sie es seien, die den sozialen Frieden in einer Stadt stabilisieren.

Abschließend teilte der Bürgermeister vor annähernd 250 Gästen mit, dass er sich auf die Amtszeit, die vor ihm liegt freue. Er freue sich auf das gemeinsame Arbeiten genauso als auch auf das Zusammen Leben mit den Menschen in der Stadt.
Er kündigte an, die Themen in gleichem Tempo wie in den ersten acht Jahren angehen zu wollen, um Spaichingen zu einer attraktiven Wohn- und Einkaufsstadt weiter zu entwickeln.


Die Grußwortredner Landtagsabgeordneter Leo Grimm, Landrat Stefan Bär und 1.Bürgermeister der Stadt Tuttlingen Emil Buschle überbrachten Grußworte, über die wir in der nächsten Ausgabe berichten werden.

Quelle: Stadtspiegel Spaichingen Ausgabe 26.04.2012