Donnerstag, 26. April 2012

Schwäbischer Verlag und Regina Braungart vor Gericht erfolglos


Nachdem die Lokalredakteurin des Heuberger Boten, Frau Regina Braungart am 14. September des vergangen Jahres mit einem Artikel „Spaichingen baut und baut“ die Bebauungspolitik der Stadt bisweilen kritisiert hat und in einer mit ihrem Bild abgedruckten Ansichtssache, ihre Auffassung wie folgt auszugsweise kundtat:

Liebe Spaichingen, wenn Sie bauen, verlassen Sie sich bloß nicht darauf, was Ihnen aus dem Rathaus gesagt wird….“
(Auszug aus dem Zeitungsbericht vom 14.09.2012, dort Ansichtssache Regina Braungart)

hat die Stadt Spaichingen hierauf reagiert und in der Ausgabe des Stadtspiegels am 22.09.2011 eine aus ihrer Sicht notwendige und in der vor bezeichneten Stadtspiegelausgabe so bezeichnete Richtigstellung veröffentlicht. Unter anderem ist in der Stadtspiegelausgabe auch die an Frau Braungart mit der Bitte um Veröffentlichung gerichtete Stellungnahme der Verwaltung veröffentlicht worden, die Frau Braungart nur auszugsweise und verändert im redaktionellen Teil der Berichterstattung wiedergegeben hatte.

Dies war dem Schwäbischen Verlag und der Redakteurin Regina Braungart offensichtlich doch zu unangenehm, weswegen der Verlag auf die Richtigstellung und Veröffentlichung im Stadtspiegel gerichtlich gegen die Stadt mit der Begründung vorgegangen ist, die im Stadtspiegelbericht gemachten Aussagen seien zum einen unwahr und zum zweiten seien es keine Meinungsäußerungen, sondern Tatsachenbehauptungen der Stadt, die widerrufen werden müssten. Die Stadt habe – nach Auffassung Antragsteller bei Gericht (Schwäbischer Verlag und Regina Braungart) eine Erklärung abzugeben, solche Behauptungen – wie im Stadtspiegel bisweilen aufgestellt – zukünftig zu unterlassen.
Die von der Stadt erbetene Unterlassungserklärung sollte in einem „Eilverfahren“ abgegeben werden, weil die Antragsteller behaupteten, es bestehe die Gefahr, dass die Stadt, solche Erklärungen auch in Zukunft im Stadtspiegel wiederholen werde.

Diesem Antrag ist das Verwaltungsgericht Freiburg in seiner Entscheidung am 30.03.2012 nicht gefolgt. Da seit der Stadtspiegelausgabe und dem verwaltungsgerichtlichen Urteil inzwischen über 6 Monate vergangenen waren, ohne dass in der Sache im Stadtspiegel erneut berichtet wurde, hat das Gericht keine Wiederholungsgefahr gesehen und den Antrag des Schwäbischen Verlags und von Regina Braungart

                               abgelehnt.

Rechtsmittel gegen diese Entscheidung wurden weder vom Schwäbischen Verlag noch von Frau Braungart eingelegt.

Quelle: Stadtspiegel Spaichingen Ausgabe 26.04.2012

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