Donnerstag, 22. Mai 2014

CDU, Grün-Rot und Harald Niemann verhindern beste wirtschaftliche Entwicklung Spaichingens


Vor allem CDU legt Machtdemonstration vor und nimmt den Wegzug der Maschinenfabrik billigend in Kauf.

Nachdem nunmehr die Grünen in einer Pressemitteilung, die zur Frage meiner Befangenheit am heutigen Tag in der Tagespresse veröffentlicht worden ist, zum Ausdruck bringen, dass Herr Efinger offensichtlich immer noch nicht verstanden hat, um was es geht, sehe ich mich veranlasst, einige Dinge aufzuklären und die Bürgerinnen und Bürger zu informieren.

Punkt I.

Vorwurf der Grünen:

Bürgermeister Schuhmacher hätte gesagt, frühzeitig vor Beginn des Prozesse mit der MS Spaichingen die Frage der Befangenheit mit dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde geklärt zu haben. Dies sei nicht richtig. Erst im Februar habe er dies getan. Zu diesem Zeitpunkt liefen schon die Verhandlungen

Richtig ist:

Dass Herr Efinger selbst nach zwei Jahren Gemeinderatszugehörigkeit die gesetzlichen Grundlagen der Gemeindeordnung und der dazu  gehörenden Vorschriften noch nicht verstanden hat.

Ich habe am Montagabend in der Gemeinderatsitzung ausgeführt, dass ich in meiner Funktion als Bürgermeister der Stadt Spaichingen immer mit den Gewerbebetrieben in Kontakt bin. In dieser Funktion wurde ich bereits seit einem Jahr darüber informiert, dass die Maschinenfabrik in Spaichingen erweitern muss, weil die Räumlichkeiten am jetzigen Standort nicht ausreichen, um das Wachstum des Unternehmens aufzunehmen.

Ich habe mich in der Folgezeit um ein geeignetes Gelände bemüht und den Gemeinderat hierüber erstmalig im vergangenen Jahr, unmittelbar nachdem ich selbst die Informationen erhalten habe, auf
einem Tagungswochenende informiert.
  • Der Gemeinderat hat die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Eschenwasen II“ in seiner Sitzung am 16.12.2013 beraten und beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits umfassend informiert, ansonsten hätte er keinen Beschluss hierüber gefasst. Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgte am 29.04.2014.
  • Darüber hinaus hat der Gemeinderat in der Sitzung am 31.03.2014 den Ankauf der benötigten Grundstücksflächen beschlossen, um das Gelände baureif machen zu können. Auch hierüber war er informiert.
  • In seiner Sitzung am 31.03.2014 hat der Gemeinderat den Verkauf der Flächen zu einem Preis in Höhe von 42 € /qm Fläche beschlossen.
Die Frage eigener Befangenheit stellt sich nur in Zusammenhang mit meiner Teilnahme an Gemeinderatssitzungen. Die Tätigkeit als Bürgermeister hat hiermit im Geringsten etwas zu tun.

Als Vorsitzender des Gemeinderats besteht ein Befangenheitsgrund, wenn ich durch die Entscheidung und meine Teilnahme an Entscheidungen des Rates einen persönlichen Vorteil erlangen würde. Auch der Anschein, dass ein Vorteil entstehen könnte, kann Befangenheit im Einzelfall begründen.

Richtig ist, dass ich die Frage etwaiger Befangenheit meiner Person in dieser Sache, am 10.02.2014 an die Rechtsaufsicht gerichtet habe. Dies erfolgte zu einem Zeitpunkt, zu welchem sich der Gemeinderat erstmalig um Belange des Unternehmens und nicht nur um Grundstückssachen im Eschenwasen befasst hat.

Ich habe in der Sitzung am Montag erklärt, dass Gemeinderatssitzungen an folgenden Terminen stattgefunden haben. Die Termine waren – auch für Herrn Efinger erkennbar – an eine Leinwand projiziert.
  • 17.03.2014
  • 31.03.2014
  • 29.04.2014
  • 12.05.2014
Zu vorstehenden Gemeinderatssitzungen, in denen es um Belange der Maschinenfabrik ging,  war die Frage eigener Befangenheit schon geklärt.

Insoweit ist meine Aussage vom Montag völlig richtig, wonach ich die Frage der Befangenheit vor den, die Maschinenfabrik betreffenden Sitzungen, geklärt hatte.

Ich hätte auch keine Sitzungen geleitet, wenn auch nur ein Grund der Befangenheit gegeben gewesen wäre.

Folgende Anfrage habe ich an das Landratsamt gerichtet:

Anrede
wie bereits schon heute früh angedeutet, bitte ich Sie um Beantwortung folgender Frage aufgrund nachstehenden Sachverhalts.

Frage: Ist ein Bürgermeister in Entscheidungen zur Industrieerweiterung eines ortsansässigen Unternehmens befangen (Bebauungsplan und Verkaufsverhandlungen bzgl. der Fläche zur Aussiedlung), wenn dieses Unternehmen, Tochtergesellschaft einer Mutterholding ist, die in München geschäftsansässig ist und bei der er Aktien hat.

Sachverhalt: Die MS Industrie AG ist Beteiligungsgesellschaft für verschiedene mittelständische Unternehmen, bei denen Sie immer Mehrheitseigner ist. Die Gesellschaftsform ist  eine Aktiengesellschaft. Die Aktien sind am Börsenplatz „Xetra“ frei zu erwerben und zu verkaufen.  Im Portfolio befinden sich mehrere Unternehmen in Deutschland, die in der Regel in der Gesellschaftsform einer GmbH geführt werden.  
Die Maschinenfabrik Spaichingen GmbH (MS Spaichingen GmbH) ist Tochter der MS Industrie AG. Diese beabsichtigt in Spaichingen neu zu bauen und braucht hierfür Flächen von der Stadt, die die Stadt ihrerseits selbst kaufen muss. Zugleich muss die Stadt ein Bplanverfahren einleiten. (was bereits durch Einleitungsbeschluss erfolgt ist)

Es stellt sich die Frage meiner Befangenheit, da ich seit mehreren Jahren Aktien der MS Industrie AG halte und diese zu einem Zeitpunkt erworben habe, als sich die Frage einer Aussiedlung der MS Spaichingen GmbH noch gar nicht ging.

Ich bin der Auffassung, dass keine Befangenheit vorliegt.

1.       Es fehlt an der Unmittelbarkeit des Vor- bzw. Nachteils.
2.       Die Vertragspartner sind Kapitalgesellschaften. (Vgl. Rdnr. 3a zu §18 in Kunze/Bronner) – keine Eigenbetroffenheit bei Aktionären.
3.       Keine Mitwirkungsrechte an der Gesellschaft im Sinne von Gestaltungs- oder Vertretungsrechten.
4.       Es besteht keine wirtschaftliche Abhängigkeit zum Unternehmen, zumal die Aktienanzahl selbst bei Verlusten nicht existenzbedrohend ist. Der Aktienbestand stellt nichts anderes als eine reine Vermögensanlage dar.
5.       Es entsteht kein Sondervorteil bei der Anstellungsträgerschaft durch die Entscheidung zugunsten des Unternehmens. (Vgl. Rdnr.13 zu §18 Kunze/Bronner)

Bitte prüfen Sie die Angelegenheit. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn ich in der nächsten Stunde Ihre Meinung hierzu erhalten könnte. Ich habe heute Abend Gemeinderatssitzung und die Geschäftsleitung des MS Spaichingen GmbH eingeladen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Schuhmacher


folgende Antwort habe ich erhalten: (auszugsweise)
 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schuhmacher,

aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts sind wir der Auffassung, dass mit Blick auf die Kommentierung von Kunze/Bronner/Katz (4. Auflage, Stand Dezember 2012) zu § 18 GemO Rdnr. 3a eine Befangenheit nicht vorliegen dürfte, da Aktionäre von Aktiengesellschaften bei Entscheidungen, die ihre Gesellschaft betreffen, nicht befangen sind. Etwas anderes kann sich ergeben, wenn sämtliche Aktien in einer Hand vereinigt sind und dem ehrenamtlich Tätigen gehören oder einer Person, die in einem die Befangenheit begründenden Verhältnis zu ihm stehen, da dann eine unmittelbare Betroffenheit gegeben ist, § 18 Abs. 1 GemO (Seeger, Handbuch für die Gemeinderatssitzung, 5. Auflage 1994, Seite 94).
 
Ergebnis:

Es ist demnach schlichtweg falsch und nur als Stimmungsmache zu verstehen, dass die Grünen hier unterstellen,  die Frage der Befangenheit wäre nicht vor Beginn der Prozesses mit der Maschinenfabrik geklärt worden. 

Alle Sitzungen zuvor waren nur Sachverhalte und Entscheidungen um den Bebauungsplan Eschenwasen und nicht mehr. Insoweit stellte sich zu diesem Zeitpunkt die Frage der Befangenheit gar nicht. Mit ihrem Pressebericht, den die „parteiische“ Ortsredakteurin unkommentiert und ohne jemals bei mir nachgefragt zu haben, abdruckt, machen die Grünen nichts anderes als Wahlkampfstimmung, unterstützt von der Tagesberichterstattung.

Punkt II:

Vorwurf der CDU, Grün-Rot, Harald Niemanns und Holger Merkts:

Bürgermeister Schuhmacher habe nicht rechtzeitig informiert und den Gemeinderat nicht eingebunden. So sei keine hinreichende Vorbereitung möglich gewesen.

Richtig ist:

Erstmalig informiert über die Pläne des Unternehmens eine Betriebserweiterung vorzunehmen wurde der Gemeinderat am 1.07.2013 !

Sitzungstermine zur Grundstücksentwicklung fanden  am
  • 7.10.2013
  • 20.01.2014
  • 10.02.2014
  • 17.03.2014
  • 31.03.2014 statt.
Sitzungstermine zur Betriebsaussiedlung fanden statt am
  • 17.03.2014
  • 31.03.2014
  • 29.04.2014
  • 12.05.2014
In der Sitzung des Gemeinderats am 31.03.2014 wurde der Rat über den Erweiterungswunsch eines weiteren Unternehmens informiert, um auch die finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt transparent zu machen.

Die Unternehmensleitung des Maschinenfabrik war in der Sitzung des Gemeinderats am 17.03.2014 anwesend und hat umfassend über ihr Vorhaben berichtet; An diesem Tag wurde eine Einladung an alle Fraktionen und Mitglieder des Gemeinderats ausgesprochen , sich vor Ort im Unternehmen im Gespräch mit der Geschäftsleitung über die Pläne umfassen zu informieren. Man wolle völlig transparent in Partnerschaft mit dem Gemeinderat eine Lösung finden.

Von dem Angebot haben lediglich die Freien Wähler und die FDP Gebrauch gemacht und haben sich vor Ort informiert.

Weder die CDU noch Grün-Rot, noch Herr Niemann haben sich im Nachgang der Sitzung mit Anfragen an das Unternehmen gewandt. 

Umfassend wurden dann in den Sitzungen am 29.04.2014 und zuletzt am 12.05.2014 informiert. Das Risiko der Stadt wurde vollumfänglich dargelegt.

Sitzungsvorlage vom 12.05.2014, in der der Gemeinderat zuletzt zusammenfassend über alle Belange der Industrieaussiedlung informiert worden ist. Das Unternehmen hat Einvernehmen zur Aufklärung erteilt. 

https://drive.google.com/file/d/0B7aH5LE-k-HiT3ViR3lEeTU2c2s/edit?usp=sharing

Die erstellte Vorlage fasst alle Punkte zusammen, die Ergebnis der Gespräche im Gemeinderat und mit der Geschäftsleitung waren.

Auf Drängen der Verwaltung fand vor der Sitzung am 19.05.2014 ein Gespräch mit der Geschäftsleitung der Maschinenfabrik in deren Geschäftsräumen am Freitag, den 16.05.2014 vor der öffentlichen Gemeinderatssitzung statt, in der Herr Geschäftsführer Distel  nochmals umfassend über alle Details informiert hat.

Hierzu wurden die Gemeinderäte am 14.05.2014 über das Sekretariat des Bürgermeisters eingeladen.

Von der CDU Fraktion waren an diesem Termin nur drei Mitglieder anwesend, obwohl zu diesem Zeitpunkt die Sitzungsvorlage für Montag schon verschickt war und sämtliche, sich daraus ergebende, noch offene Fragen hätten geklärt werden können.  Herr Merkt und Herr Radzuweit haben der Sitzung nicht beigewohnt; es durfte also davon ausgegangen werden, dass noch offenen Fragen geklärt seien.

Ergebnis:

Wenn seitens der Mitglieder der CDU Fraktion, der Fraktion Grün-Rot, Herrn Niemanns und Herrn Merkts behauptet wird, man sei nicht rechtzeitig und richtig eingebunden worden, wird dies durch die vorstehenden Ausführungen und die bekannt gegebene Sitzungsvorlage  widerlegt.

An der Sitzung bei der Maschinenfabrik Spaichingen am16.05. 2014 hat der Fraktionsvorsitzende der CDU Fraktion, Tobias Schumacher gegenüber Herrn Distel beteuert, nochmals eine Fraktionssitzung am Wochenende abhalten zu wollen, in der die offenen Punkte geklärt würden.
Wenn es denn im Nachgang zu dieser Fraktionssitzung, offene Punkte gegeben hätte, hätte man diese als Fraktionsvorsitzender unproblematisch am Vormittag des Sitzungstages mit der Geschäftsleitung klären können oder zumindest in der Sitzung am Abend mit den Herren der Geschäftsleitung vor Beschlussfassung klären können. Dass keine Fragen seitens der CDU und der die Entscheidung weiter ablehnenden Personen gegeben hat, belegt, dass die Gegenstimmen dieser Personen aus anderen Motiven erfolgt sind, als auch einer sachgerechten Abwägung der Interessenlagen. 


Besonders interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass Herr Gemeinderat May am Montag der Sitzung bekundet hatte, nicht richtig informiert worden zu sein. Diese ist am Rande deswegen interessant, weil Herr May in den vorausgegangenen Sitzungen, in denen es um die Maschinenfabrik ging, der Sitzung entschuldigt fernblieb.

Er hat an den Sitzungen am 31.03.2014 und 29.04.2014 (also zwei Sitzungen von insgesamt 4 Sitzungsterminen) entschuldigt nicht teilgenommen, obgleich die Sitzungstermine rechtzeitig bekannt gegeben worden sind. 

Punkt III:

Vorwurf :  Man sei immer mit unterschiedlichen Zahlen konfrontiert worden und die Angelegenheit sei immer teurer geworden.

Das ist falsch.

Richtig ist:

In den ersten Sitzungen bis März 2014 ging es immer nur um die beiden Punkte
  • Aufkauf und Erschließung des Gewerbegebiets „Eschenwasen II“
  • Aufbau einer Nahwärmeleitung
Die hierfür erforderlichen Kosten wurden auf rund 6,1 Mio € geschätzt, was – dies wurde dem Gemeinderat auch rechtzeitig mitgeteilt – nur über eine Kreditaufnahme zu finanzieren ist. Diese hätte in Anbetracht der bisherigen Verschuldung der Stadt den Haushalt aus den Fugen geraten lassen.

Aus diesem Grund wurde ein Gesamtpaket mit großen Zugeständnissen der Maschinenfabrik erarbeitet, welches ermöglicht hätte, dass aus dem Haushalt der Stadt nicht unmittelbar Geld hätte entnommen werden müssen und welches eine relativ sichere Refinanzierung erlaubt hätte.
Im wesentlichen geht es hierbei um folgendes:
  • Die Stadt übernimmt den Gesellschaftsanteil der Betreibergesellschaft der Immobilie und führt durch garantierte Mieteinnahmen in den ersten 4 Jahren den Kaufpreis sicher um 5 Mio € für die Bestandsimmobilie zurück.
  • Der restliche Kaufpreis wird erst ab dem Jahr 2019 fällig und zahlbar in vier gleichbleibenden Jahresraten, die über eine Vermietung der Immobilie getilgt werden können. Die Garantie die die Stadt abgegeben hätte, hätte die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten nicht beeinträchtigt. (2,4 Mio € pro Jahr)
  • Die Wärme, die die Stadt abnehmen sollte, wäre für die Dauer der ersten 12 Jahre vom Unternehmen kostenlos an die Stadt abgegeben worden, was eine vollständige Refinanzierung der Wärmeleitung ermöglicht hätte. Zugleich hätte die Maschinenfabrik garantiert, die Wärme in den ersten vier Jahren, in der sie die „Altimmobilie“ anmietet, von der Stadt mach bedarf zu kaufen (40-50 % der abgegeben Wärmemengen)
Unter diesen Voraussetzungen wäre das Engagement über die vorhandene Betreibergesellschaft abgewickelt worden. Eine Refinanzierung der Kosten für die Erschließung für das Gebiet „Eschenwasen II“ wäre damit möglich und wahrscheinlich gewesen.

Zusammenfassung:

Das was die Öffentlichkeit an der Sitzung vor Augen geführt bekommen hat, war eine Machtdemonstration der CDU Fraktion, der Fraktion Grün-Rot, Herrn Niemanns und Herrn Merkts.

Den Weggang der Maschinenfabrik haben diese Personen allein zu vertreten, denn selbst wenn man Änderungswünsche gehabt hätte, hätte man diese vier Tage zuvor mit der Geschäftsleitung des Unternehmens verhandeln können, was nicht passiert ist.  Von dem Antrag von Tobias Schumacher, der in der Sitzung gestellt wurde, wurde zuvor weder die Geschäftsleitung des Unternehmens, noch der Bürgermeister informiert. Dieses Verhalten zeigt, dass es nur um Ablehnung ging.

Zu den von mir und meiner Frau gehaltenen Aktien: 

Es geht wirklich niemanden etwas an, was meine Frau und ich mit unseren Ersparnissen machen. Insoweit ging ich davon aus, dass ich zumindest den gleichen Schutz genieße, den jeder andere Bürger auch hat.  Ein ortsansässiger Steuerberater, der durch die steuerrechtliche Betreuung eines Mandanten, der gleichfalls Aktien bei der Muttergesellschaft der Maschinenfabrik gehalten hat, war durch dieses Mandat darüber informiert, dass meine Frau und ich, ebenfalls Aktien bei der MS Industrie AG haben.

Unter Verletzung berufsständischer Verschwiegenheitspflichten hat dieser Berater Teilen des Gemeinderats Informationen darüber gegeben, dass auch ich und meine Frau Aktien der MS Industrie AG gekauft haben.

Es ist die Pflicht eines Bürgermeisters zu prüfen, ob er in Belangen der Stadt durch fremde Erwägungen in Entscheidungen beeinträchtigt sein könnte. Dies habe ich nach umfassender eigener Prüfung in Anbetracht der Anzahl der Aktien in unserem Fall verneint. Für die Aktienentwicklung ist es völlig unerheblich, wo die Maschinenfabrik baut – im Gegenteil. Der Aufwand in Spaichingen wäre höher und würde sich damit ungünstiger auf die Betriebsergebnisse auswirken.
Die Frage der Befangenheit bei Abstimmungen im Gemeinderat habe ich – wie vorerwähnt – mit der Rechtsaufsicht geklärt. Ich kann mit der Anzahl der Aktien keinerlei Einfluss auf Geschäftsentscheidungen des Unternehmens nehmen.

Dass gleichwohl mehrfach hierüber berichtet worden ist, belegt nur die unreflektierte  Sensationslust der Tagespresse und dass man es in bestimmten Kreisen in Spaichingen mit der Privatsphäre auch eines Bürgermeisters nicht sehr ernst nimmt.

Dies habe ich bereits im Bürgermeisterwahlkampf schmerzlich spüren müssen und erlebe es dieser Tage aufs Neue. Bestimmten Personen ist jedes Mittel recht, um mich in meiner Person und meinem Amt zu diskreditieren.

Dies zeigt sich zum einen in dem umfangreichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen meine Person, in dem sich bestimmte Personenkreise sehr mit Anzeigen  befleißigen.
Dies zeigt mir erneut, die jetzige Diskussion um die Geldanlage von mir und meiner Frau, bei der man wieder erneut die private Schutzsphäre unentwegt verletzt.

Ich kann mir nur wünschen, dass diese Falschheit bestimmter Personen endlich einmal aufhört und wir uns darauf besinnen können, was wir alles schon in und für diese Stadt erreicht haben.
Neider gibt es überall. In Spaichingen mehr.

Und zum Schluss:

Wohlstand wird nicht durch Gerede geschaffen, sondern durch mutige Entscheidungen. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Leider hat es nun Spaichingen getroffen.

1 Kommentar:

  1. Guten Morgen lieber Herr Schumacher,

    da treffen sie es am Ende auf eine Punkt, der in der derzeitigen Gesellschaft leider noch so verankert ist. Aber es gibt auch noch Hoffnung.

    Ihr Blog und der vom 8.4.2015 im Südfinder (Schwäbische Zeitung) veröffentlichte Beitrag, da kann ich Ihnen für den anstehenden (Ge)(Rechts)Prozess alles Gute wünschen. Das da jemand oder auch mehrere ihre Gier und Macht demonstrieren lassen, schreibt doch die Presse im letzten Satz selbst (Autor laut SZ Dieter Kleibauer). Mich wiederum würde interessieren wie ein "verlesen amtlicher Schriftstücke aus der Ermittlungsakte" als Straftat gewertet werden soll. Da muss es sich doch um was Spannendes Schriftstück handeln.

    Alle Gute und herzliche Grüße
    Tomislav Radic

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