Nachdem die
Lokalredakteurin des Heuberger Boten, Frau Regina Braungart am 14. September
des vergangen Jahres mit einem Artikel „Spaichingen baut und baut“ die
Bebauungspolitik der Stadt bisweilen kritisiert hat und in einer mit ihrem Bild
abgedruckten Ansichtssache, ihre Auffassung wie folgt auszugsweise kundtat:
„Liebe Spaichingen, wenn Sie bauen, verlassen
Sie sich bloß nicht darauf, was Ihnen aus dem Rathaus gesagt wird….“
(Auszug aus dem Zeitungsbericht vom
14.09.2012, dort Ansichtssache Regina Braungart)
hat die
Stadt Spaichingen hierauf reagiert und in der Ausgabe des Stadtspiegels am
22.09.2011 eine aus ihrer Sicht notwendige und in der vor bezeichneten
Stadtspiegelausgabe so bezeichnete Richtigstellung veröffentlicht. Unter
anderem ist in der Stadtspiegelausgabe auch die an Frau Braungart mit der Bitte
um Veröffentlichung gerichtete Stellungnahme der Verwaltung veröffentlicht
worden, die Frau Braungart nur auszugsweise und verändert im redaktionellen
Teil der Berichterstattung wiedergegeben hatte.
Dies war
dem Schwäbischen Verlag und der Redakteurin Regina Braungart offensichtlich
doch zu unangenehm, weswegen der Verlag auf die Richtigstellung und
Veröffentlichung im Stadtspiegel gerichtlich gegen die Stadt mit der Begründung
vorgegangen ist, die im Stadtspiegelbericht gemachten Aussagen seien zum einen
unwahr und zum zweiten seien es keine Meinungsäußerungen, sondern
Tatsachenbehauptungen der Stadt, die widerrufen werden müssten. Die Stadt habe
– nach Auffassung Antragsteller bei Gericht (Schwäbischer Verlag und Regina
Braungart) eine Erklärung abzugeben, solche Behauptungen – wie im Stadtspiegel
bisweilen aufgestellt – zukünftig zu unterlassen.
Die von der
Stadt erbetene Unterlassungserklärung sollte in einem „Eilverfahren“ abgegeben
werden, weil die Antragsteller behaupteten, es bestehe die Gefahr, dass die
Stadt, solche Erklärungen auch in Zukunft im Stadtspiegel wiederholen werde.
Diesem
Antrag ist das Verwaltungsgericht Freiburg in seiner Entscheidung am 30.03.2012
nicht gefolgt. Da seit der Stadtspiegelausgabe und dem verwaltungsgerichtlichen
Urteil inzwischen über 6 Monate vergangenen waren, ohne dass in der Sache im
Stadtspiegel erneut berichtet wurde, hat das Gericht keine Wiederholungsgefahr
gesehen und den Antrag des Schwäbischen Verlags und von Regina Braungart
abgelehnt.
Rechtsmittel
gegen diese Entscheidung wurden weder vom Schwäbischen Verlag noch von Frau
Braungart eingelegt.
Quelle: Stadtspiegel Spaichingen Ausgabe 26.04.2012
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